Lübeck : Hansestadt verlängert die Maskenpflicht
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde auf weitere Bereiche des Stadtgebiets ausgeweitet.
Lübeck | Die Hansestadt Lübeck hat eine weitere Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2 erlassen, die den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt. Die aus früheren Allgemeinverfügungen ...
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