Strassenausbau in Glückstadt : Haus und Grund lehnt Beiträge ab
Der Verein hält dafür eine moderate Erhöhung der Grundsteuer für vertretbar.
Die Erhebung von Ausbaubeiträge ist ein viel diskutiertes Thema. So auch in Glückstadt. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden sich darüber am Montag, 22. Oktober, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Die Sitzung ist öffentlich. Mittlerweile hat neben einigen Parteien auch der Verein „Haus und Grund“ eine Stellungnahme abgegeben.
Gegenstand des Straßenbaubeitrags ist eine auf die erstmalige Herstellung folgende Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind das Kommunalabgabegesetz sowie die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.
Die Verteilung dieser beitragspflichtigen Kosten wird in den Gemeindesatzungen geregelt. Der Gemeindeanteil bestimmt sich zum einen nach der betreffenden Teileinrichtung, zum anderen nach der Verkehrsbedeutung der Straße.
Dies sind a) die Anliegerstraße (mit in der Regel 25 % Gemeindeanteil), b) die Haupterschließungsstraße (zwischen 40 und 50 % Gemeindeanteil) und c) die Hauptverkehrsstraße (mit 40 bis 75 % Gemeindeanteil). Je höher der Anteil des Fremdverkehrs in der Zweckbestimmung einer Verkehrsanlage zu Buche schlägt, desto geringer ist der Anteil der Anlieger am umlagefähigen Aufwand.
Die Vorsitzende, Alexandra Ulrich-Timm, schreibt, dass „Haus und Grund“ im Namen seiner 1200 Mitglieder darum bittet, die Satzung über Straßenausbaubeiträgen aufzuheben. Eine moderate Erhöhung der Grundsteuern, sei vertretbar um die Kosten des Straßenausbaues zu finanzieren, heißt es unter anderem.

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