Aus Arbeitsschutzgründen muss eine Anlage des Netzbetreibers tagsüber zwischen etwa 7 und 17 Uhr in ihrer Leistung gedrosselt, zeitweise auch ganz abgestellt werden.
Aus Arbeitsschutzgründen muss eine Anlage des Netzbetreibers tagsüber zwischen etwa 7 und 17 Uhr in ihrer Leistung gedrosselt, zeitweise auch ganz abgestellt werden.