Bürger gewinnt Prozess : Klage gegen hohe Abwassergebühren: Gericht zeigt dem Amt Jevenstedt die Rote Karte
Das Amt schrieb eine fehlerhafte Satzung. Widersprüche gegen aktuelle Bescheide haben große Erfolgschancen.
Jevenstedt | Die Satzung über die Abwasserbeseitigung im Amt Jevenstedt ist rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam die 4. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes in Schleswig. Folge: Alle aktuellen und zukünftigen Gebührenbescheide in Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Luhnstedt und Stafstedt dürften erfolgreich anfechtbar sein, solange es ...
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