Fahrradreflektoren : Katzenauge und Z-Rückstrahler
Die Vorschriften für die korrekte Beleuchtung am Fahrrad sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Paragraf 67 geregelt. Auch hier ist die Sichtbarkeit ein wichtiger Faktor. Zur verkehrssicheren Ausstattung gehören:
> mindestens ein nach vorn gerichteter weißer Reflektor (Dieser darf auch in den Scheinwerfer integriert sein.) >ein roter Großflächen-Rückstrahler, im Handel auch al s „Z-Rückstrahler“ zu finden
> gelbe Reflektoren an beiden Seiten der Pedale, die sogenannten Katzenaugen
> mindestens zwei gelbe Speichenreflextoren, jeweils um 180 Grad versetzt, müssen an jeden Rad angebracht sein und zur Seite strahlen > alternativ können auch weiße, reflektierende Streifen an jeden Reifen oder in den Speichen angebracht sein.
>Fehlen die Reflektoren, ist das Fahrrad nicht verkehrssicher und es droht ein Bußgeld.

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