Der Angeklagte soll sich von 2019 bis 2022 mehrmals an seiner Tochter vergangen haben. Die heute Elfjährige ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Mit dem Urteil blieb die Kammer weit unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte soll sich von 2019 bis 2022 mehrmals an seiner Tochter vergangen haben. Die heute Elfjährige ist bei einer Pflegefamilie untergebracht. Mit dem Urteil blieb die Kammer weit unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.