Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt zwar prinzipiell den Aufbau eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), wie ihn Kiel anstrebt. Die GdP lehnt aber Zwangsrechte strikt ab, das muss alleinige Aufgabe der Polizei bleiben. Außerdem darf es keine Verwechslung zwischen KOD und Polizei geben.