Sowohl die Denkmalbehörde als auch die Naturschutzbehörde haben ihre Zustimmung zur Fällung des Baumes, der einen Umfang von 170 Zentimeter hat, gegeben.
Sowohl die Denkmalbehörde als auch die Naturschutzbehörde haben ihre Zustimmung zur Fällung des Baumes, der einen Umfang von 170 Zentimeter hat, gegeben.