Steinburger, die wegen einer Corona-Infektion in Absonderung müssen, bekommen ab dem 4. April darüber keine Bescheinigung mehr vom Kreisgesundheitsamt. Sie müssen ihren Nachweis selbst zusammenstellen.
Steinburger, die wegen einer Corona-Infektion in Absonderung müssen, bekommen ab dem 4. April darüber keine Bescheinigung mehr vom Kreisgesundheitsamt. Sie müssen ihren Nachweis selbst zusammenstellen.