Es ging um Fälle in Brokstedt und Silzen – die sechsmonatige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hatte sich der bereits wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilte nicht beim Bewährungshelfer gemeldet.
Es ging um Fälle in Brokstedt und Silzen – die sechsmonatige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hatte sich der bereits wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilte nicht beim Bewährungshelfer gemeldet.