Eile ist geboten: Wer zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch keinen Antrag auf Tausch seines alten Papier-Führerscheins in einen EU-Führerschein gestellt hat, muss das bis zum 19. Januar erledigt haben.
Eile ist geboten: Wer zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch keinen Antrag auf Tausch seines alten Papier-Führerscheins in einen EU-Führerschein gestellt hat, muss das bis zum 19. Januar erledigt haben.