Laut Beschluss der Kieler Enteignungsbehörde darf die Stadt sich 15 Hektar Land im Eilverfahren zwangsweise aneignen. Doch auf der sicheren Seite ist Flensburg trotzdem nicht.
Laut Beschluss der Kieler Enteignungsbehörde darf die Stadt sich 15 Hektar Land im Eilverfahren zwangsweise aneignen. Doch auf der sicheren Seite ist Flensburg trotzdem nicht.