Juristisch bedarf es vielleicht noch der einer Aufklärung. Moralisch aber ist doch klar: Christoph Gehl kann mit der Vorgeschichte kein Eutiner Bürgermeister werden. Es geht um Schadensbegrenzung.
Juristisch bedarf es vielleicht noch der einer Aufklärung. Moralisch aber ist doch klar: Christoph Gehl kann mit der Vorgeschichte kein Eutiner Bürgermeister werden. Es geht um Schadensbegrenzung.