Im November 2021 war eine ehemalige Architektin des Rathauses Elmshorn wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte sie Revision eingelegt. Nun hat der BGH entschieden.
Im November 2021 war eine ehemalige Architektin des Rathauses Elmshorn wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte sie Revision eingelegt. Nun hat der BGH entschieden.