In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit, also höchstens 7 km/h, doch das ist immer noch nicht bei allen Autofahrern angekommen.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit, also höchstens 7 km/h, doch das ist immer noch nicht bei allen Autofahrern angekommen.