Das Landgericht Lübeck verurteilte den Mann aus Grönwohld wegen der heimtückischen Tötung eines 21-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil erneut auf Rechtsfehler untersuchen.
Das Landgericht Lübeck verurteilte den Mann aus Grönwohld wegen der heimtückischen Tötung eines 21-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil erneut auf Rechtsfehler untersuchen.