Neuwahlen sollen nach den Herbstferien: Bewerber müssen im Alter von zehn bis 24 Jahren und mit ihrem ersten Wohnsitz in Wyk gemeldet sein.
Neuwahlen sollen nach den Herbstferien: Bewerber müssen im Alter von zehn bis 24 Jahren und mit ihrem ersten Wohnsitz in Wyk gemeldet sein.