Die AOK NORDWEST kommt Eltern mit einer schnellen digitalen Lösung entgegen. Ein einfacher Antrag reicht aus.
Die am 18. Januar durch den Bundesrat verabschiedete Regelung über die verlängerte Bezugsdauer von Kinderpflege-Krankengeld kann von Versicherten der AOK NORDWEST ganz einfach in Anspruch genommen werden. Das teilte am 19. Januar die größte gesetzliche Krankenkasse in Schleswig-Holstein mit.
Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssten, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus. Der entsprechende Vordruck steht auf der AOK-Webseite unter www.aok.de/nw bereit. Der Nachweis der Kita oder Schule zur pandemiebedingten Schließung ist dabei in der Regel nicht erforderlich. AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann sagt:
Unterstützung auch bei Schul- und Kitaschließungen
Nach der neuen Regelung können in diesem Jahr pro Elternteil statt zehn Tage nun 20 Tage für die Betreuung von Kindern genutzt werden, bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 40 Tage. Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Tage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf maximal 90 Tage – egal wie viele Kinder in der Familie leben. Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns.
Die neue Regelung sieht vor, dass das Kinderpflege-Krankengeld nun auch beantragt werden darf, wenn zum Beispiel wegen Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann oder die Präsenzpflicht der Kinder in den Schulen aufgehoben wurde.
Krankenkassen kompensieren Verdienstausfall
Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten ein. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen wir die Eltern mit dem Kinderpflege-Krankengeld“, erklärt AOK-Chef Ackermann.
Ist das Kind erkrankt, benötigen die Krankenkassen auch weiterhin eine Bescheinigung des Arztes. Im Falle von Schul- oder KiTa-Schließungen ist ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung für AOK-Versicherte in der Regel nicht erforderlich. Der entsprechende Antrag ist unter aok.de/nw oder über das Online-Service-Center der AOK abrufbar. Weitere Informationen gibt die AOK NORDWEST rund um die Uhr über die kostenfreie Servicenummer 0800 / 265 5000.
Kontakt
AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse. Ihr Gesprächspartner:Jens Kuschel, Pressesprecher Edisonstraße 70, 24145 Kiel Telefon 0800-2655-505528Mobil 01520-1566136E-Mail presse@nw.aok.de |
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