Ab sofort wird die wichtige Grippeschutzimpfung auch in schleswig-holsteinischen Apotheken durchgeführt.
Drei Jahre lang werden die AOK NordWest und der pharmazeutische Großhändler GEHE in einem Modellvorhaben testen, ob sich durch Impfungen in Apotheken die Impfquote erhöhen lässt. „Damit bieten wir als erste gesetzliche Krankenkasse in Schleswig-Holstein unseren Versicherten eine zusätzliche Möglichkeit, sich gegen die Virusgrippe Influenza impfen zu lassen“, sagte AOK-Landesdirektorin Iris Kröner.
Dazu haben die AOK NordWest und der pharmazeutische Großhändler GEHE ein entsprechendes Modellprojekt vereinbart. „Wir wollen einen niederschwelligen Zugang für Menschen anbieten, die keinen Hausarzt haben“, sagt Iris Kröner, AOK-Landesdirektorin. Die Impfquote liegt in Deutschland bei den über 60-jährigen derzeit bei etwa 35 Prozent, laut Weltgesundheitsorganisation sollten es 75 Prozent sein.
Positive Erfahrungen in anderen Ländern
AOK-Landesdirektorin Iris Kröner betonte, dass die Grippeschutzimpfungen in Apotheken ein zusätzliches Angebot neben der bewährten Grippeimpfung durch die Hausärzte darstelle und gleichzeitig die medizinische Versorgung der AOK-Versicherten verbessere. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Frankreich, Schweiz oder Großbritannien hätten gezeigt, dass sich mit solchen Angeboten in Apotheken die Impfquote deutlich steigern lasse. Angesprochen wurden vor allem Menschen, die sich sonst nicht haben impfen lassen. „Wir wollen in den Apotheken vor Ort einen niederschwelligen Zugang vor allem auch für Menschen anbieten, die keinen Hausarzt haben oder diesen nur selten aufsuchen. Das sollte doch im Interesse aller sein“, so Kröner.
Die teilnehmenden Apotheken sind im Internet veröffentlicht unter:
geheakademi.de/Pages/Impfkampagne

Weniger Behandlungsfehler in der Corona-Pandemie: „Neue Bundesregierung muss bei Patientenrechten nachbessern“
In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Coronajahr die Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler deutlich zurückgegangen. Das ist vor allem auf die Corona-Pandemie zurückführen. „Insbesondere in der ersten Hochphase der Pandemie mussten zahlreiche operative Eingriffe verschoben werden, die nur vereinzelt nachgeholt wurden“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Der AOK-Chef weist darauf hin, dass nach wie vor viele Patientinnen und Patienten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte hätten, wenn sie einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten. „Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, das Patientenrechtegesetz von 2013 endlich im Sinne der Patientinnen und Patienten konsequent weiterzuentwickeln.“
Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler hilft die AOK NordWest ihren Versicherten mit einer fachkundigen Beratung durch Experten und Medizinern. „Damit stärken wir die Rechte der Patienten und profilieren uns als Anwalt unserer Versicherten“, so Ackermann. Die AOK-Experten fordern zum Beispiel Behandlungsunterlagen an, koordinieren externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenfrei zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang forderte der AOK-Chef Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern. Außerdem müssten die Versicherten von oft unangemessen hohen Kosten für Kopien aus der Patientenakte entlastet werden. Eine weitere Forderung ist, Patienten künftig auch im Falle von Schäden, die durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen, zu unterstützen.