Eine gewerbliche Kleinflotte können Selbstständige und Betriebe bereits ab zwei Fahrzeugen versichern – um so bei der Kfz-Versicherung zu sparen.
ANZEIGE // Egal ob man einen kleinen Betrieb mit nur wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt, ein großes Unternehmen leitet oder aber selbstständig tätig ist: Für Unternehmen lohnt es sich eigentlich immer, alle Fahrzeuge, die auf die Firma zugelassen sind, einheitlich über spezielle Flottenkonditionen zu versichern. „Das spart auf jeden Fall Zeit und hat oft auch finanzielle Vorteile", weiß Thiess Johannssen, Pressesprecher der Itzehoer Versicherungen. Dabei bedeutet Flotte nicht, dass man direkt einen ganzen Fuhrpark auf seinem Betriebsgelände stehen haben muss: Den gewerblichen Kleinflotten-Schutz können Betriebe bei der Itzehoer bereits ab nur zwei Motorfahrzeugen abschließen. Johannssen erklärt, wie das funktioniert.

Zwischen zwei und 15 auf die Firma zugelassene Motorfahrzeuge fallen in den Kleinflotten-Schutz der Itzehoer. Die oder der Versicherungsnehmende muss dabei eine selbstständige Person, gewerbetreibend oder eine Firma sein. Ein relevantes Detail: Die Fahrzeughalterin beziehungsweise der Fahrzeughalter darf von dieser Angabe abweichen. Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist beispielsweise die Branche des Unternehmens, erklärt Thiess Johannssen:
In diese Schadenfreiheits-Klasse werden die Fahrzeuge eingestuft
Und was heißt das konkret für die Einstufung der Fahrzeuge? „Neu zu versichernde Fahrzeuge stufen wir in die Schadenfreiheitsklasse fünf ein. Bei Firmenwagen wiederum, die bereits länger zum Fuhrpark gehören, übernehmen wir in der Regel den Schadenverlauf des vorherigen Vertrags. Haben diese Fahrzeuge noch nicht die SF-Klasse fünf erreicht, stufen wir diese ebenfalls in die SF-Klasse fünf ein, solange in den letzten 24 Monaten kein Schaden eingetreten ist“, erklärt Johannssen. Faktoren wie das Alter der Fahrenden oder der Kreis der Fahrenden fallen bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen bei den Itzehoer Versicherungen nicht ins Gewicht.
Der Kleinflotten-Schutz der Itzehoer ist auf 15 Motorfahrzeuge begrenzt. Hat eine Firma einen größeren Fuhrpark, können die Fahrzeuge über spezielle Rahmenvereinbarungen versichert werden. Dazu beraten die Vertrauensleute der Itzehoer gern (s. Kontaktdaten am Ende des Artikels).
Stichtag verpasst? Im Dezember noch das Sonderkündigungsrecht nutzen
Wer nun in den Kalender schaut und sich ärgert, weil der 30. November – der klassische Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung – verpasst wurde, kann unter Umständen ein Schlupfloch nutzen, um seine Kfz-Versicherung zu optimieren: das Sonderkündigungsrecht. Damit dieses greifen kann, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anstehende Beitragserhöhung: Der derzeitige Kfz-Versicherer möchte den Versicherungsbeitrag erhöhen? Dann können Versicherungsnehmende ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der die Beitragserhöhung hervorgeht, kündigen. Diese Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
- Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung: Verkauft man das Fahrzeug oder lässt es verschrotten, ist keine Kündigung erforderlich. Eine Information des bisherigen Versicherers über den Verbleib des Fahrzeugs genügt, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Das neue Fahrzeug kann dann beim favorisierten Anbieter versichert werden.
- Schadenereignis: Der Kfz-Vertrag kann auch nach dem Eintritt eines Schadenfalls gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem die Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. In diesem Szenario können Versicherungsnehmende selbst entscheiden, ob die Kündigung sofort wirksam werden soll oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags.
Kontakt Itzehoer Versicherungen:
Itzehoer Versicherungen
Itzehoer Platz
25521 Itzehoe
Telefon (Montag-Freitag von 7:30 bis 20 Uhr): 04821 773-0
E-Mail: info@itzehoer.de
Web: www.itzehoer.de
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