Heute schon an morgen denken: Mit der Generationenberatung der VR Bank Schleswig‐Mittelholstein
Im Leben läuft nicht immer alles nach Plan. Von heute auf morgen zum Pflegefall zu werden und nicht mehr über die eigene Gesundheit oder wichtige finanzielle Angelegenheiten entscheiden zu können, wünscht sich niemand. Insbesondere, weil man Freunden und der Familie nicht zur Last fallen möchte. Dennoch wird das Thema Vorsorge viel zu häufig auf die lange Bank geschoben, weil man meint, man habe noch Zeit um sich später darum zu kümmern. Wer rechnet schon mit einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit? Im Zuge einer Generationenberatung erklärt die VR Bank Schleswig-Mittelholstein ihren Kunden, was bei der persönlichen Vorsorge alles zu beachten ist – von der Vorsorgevollmacht über die Patientenverfügung bis hin zum Testament.
Wer volljährig wird, sollte sich kümmern
„Vorsorge ist ein wichtiges Thema für jeden, der volljährig ist. Man schiebt das im Alltag gerne von sich, weil es Aufwand bedeutet und auch sehr emotional ist. Dabei muss man so etwas zwingend regeln, selbst wenn man verheiratet ist. Viele meinen, dass sie automatisch vom Partner oder den eigenen Kinder vertreten werden, wenn ihnen etwas zustößt, man z.B. einen Schlaganfall hatte und sich nicht mehr mitteilen kann. Aber dem ist nicht so“, weiß Oliver Peters. Er ist Private Banker bei der VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG und speziell ausgebildet für die so genannte Generationenberatung.
„Im Rahmen unseres ganzheitlichen Ansatzes bekommen Kunden bei der Generationenberatung individuelle Anregungen zur finanziellen Vorsorge und für persönliche Vorkehrungen. Für alle Eventualitäten des Pflege‐ und Todesfalls erhalten sie so das gute Gefühl, für die Zukunft richtig abgesichert zu sein“, erläutert Anja Spliessgardt, Leiterin des Private Banking der VR Bank, das Prinzip. Die Generationenberatung besteht aus vier Säulen: Vollmacht, Patientenverfügung, Pflege und Testament.

„Ich spreche dieses Thema in der Beratung immer an. Viele unserer Kunden hätten gar nicht vermutet, dass wir als Hausbank bei diesen Themen unterstützen“, spricht Oliver Peters aus Erfahrung. „Basis meines Wirkens ist der erfolgreiche und durch die IHK zertifizierte Abschluss zum Generationenberater“, ergänzt Oliver Peters, in Schleswig für die Firmenkunden und auch deren Privatvermögen der „Mann vor Ort“.
Vorsorgevollmacht
Das wichtigste Dokument ist die so genannte Vorsorgevollmacht. „Hierbei handelt es sich um eine Generalvollmacht, die alles, was man im persönlichen Leben bedenken muss, umfasst. Vermögensverhältnisse, die Wohnung oder das Haus, Versicherungen, etc. Wer durch eine Person bevollmächtigt wurde, kann im Falle einer Notsituation an Stelle des Vollmachtgebers dessen Versicherungsverträge anpassen, eine gerichtliche Vertretung bzw. einen Rechtsbeistand beauftragen, einen Steuerberater bestellen und vieles mehr. Der Bevollmächtigte entscheidet also an Stelle desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat, wenn diese Person selbst keine Entscheidung mehr treffen kann“, erklärt Oliver Peters. Klar ist, dass nur eine Vertrauensperson für diese Aufgaben infrage kommt. Peters empfiehlt jedem über 18 Jahren, sich um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern. „Wenn nichts geregelt ist, kann es sein, dass von Amts wegen ein Betreuer bestellt wird, also eine fremde Person, die im Vorsorgefall über alle persönlichen Angelegenheiten entscheiden kann. Für viele ist das eine beunruhigende Vorstellung“, so der Private Banker.
Ergänzt wird die Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsverfügung. Diese kann man sich wie einen weiteren Anhang vorstellen, in dem zusätzlich explizit geregelt ist, welche Vertrauten zuständig sind, wenn eine gesetzliche Betreuung benötigt wird. „Hiermit kann man auch verfügen, wen man auf keinen Fall als Betreuer haben möchte. Das ist nicht ganz uninteressant, wenn man zum Beispiel eine Schwester oder einen Bruder hat, zu dem das persönliche Verhältnis nicht gut ist“, erklärt Peters. Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung sollten notariell beglaubigt werden.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung wiederum enthält Details zur medizinischen Betreuung und bringt Klarheit in sehr individuellen Fragen. Wie lange möchte ich behandelt werden, wenn ich im Koma liege? Möchte ich als Patient lebenserhaltende Maßnahmen? Wie stehe ich zum Thema Organspende? Soll meine bevollmächtigte Person selbst einen Handlungsspielraum bei wichtigen Entscheidungen bekommen oder 1:1 das umsetzen, was ich in der Patientenverfügung angekreuzt habe? So ein Handlungsspielraum kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn Ärzte sich uneinig sind. „Das Thema Patientenverfügung ist sehr präsent. Wenn man die ausgefüllt hat, nimmt das eine immense Last von den Schultern“, sagt Oliver Peters.
Die Generationenberater der VR Bank Schleswig-Mittelholstein unterstützen ihre Kunde darin, das Formular mit den persönlichen Daten auszufüllen und empfehlen, die Punkte noch einmal mit dem Hausarzt durchzusprechen. „Er ist es auch, der bestätigt, dass man einwilligungsfähig ist. Zeichnet auch der Mediziner das Dokument gegen, ist es wasserdicht“, empfiehlt Peters. Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung setzen die VR Bank Schleswig-Mittelholstein mit ihren Kunden so vollumfänglich auf, dass diese beim ZVR (Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer) angemeldet werden können. Dann ist der Kunde dort registriert und erhält eine kleine Notfallkarte, die er im Portemonnaie bei sich tragen kann.

Pflege und Pflegeversicherung
„Wenn man niemandem zur Last fallen will, dann ist eine Pflegeversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung sinnvoll“, weiß Oliver Peters. Das Fachgebiet Pflege wird von den Kolleginnen und Kollegen der R+V Versicherung betreut, sie sind Partner der VR Bank Schleswig-Mittelholstein. Geklärt wird hier u.a. die Frage, wo man im Pflegefall betreut werden möchte – ob im Heim oder zuhause – und was im finanziellen Bereich auf die Eltern oder Kinder pflegebedürftiger Menschen zukommen kann. „Ich kann nur empfehlen Eltern und Kinder gemeinsam an einen Tisch zu bringen. Das Thema ist für alle wichtig und birgt durchaus Konfliktpotenzial“, gibt Peters zu bedenken.
Testament
Ähnlich emotional ist auch das Thema (Ver-)Erben besetzt. „Damit will man sich nicht beschäftigen, sollte es aber“, bringt es Peters auf den Punkt. Relevante Aspekte, wie die Gestaltung des letzten Willens, werden angesprochen. Im Gegensatz zu Fachanwälten und Notaren darf die VR Bank Schleswig-Mittelholstein hier nicht im engen Sinne des Wortes beraten, gibt jedoch wertvolle Tipps zu Fragen wie „Was ist ein Berliner Testament? Was sollte man beim Aufsetzen seines Testaments bedenken? Und wo sollte man es verwahren?“ Die Entscheidung, was mit dem eigenen Vermögen passieren soll und wie die Hinterbliebenen versorgt werden, ist keine leichte.
Mehrere Termine für die Generationenberatung
„All diese vier Punkte alleine zu regeln macht viel Mühe und kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, besonders wenn es um komplexe Familienvermögen oder die Unternehmensnachfolge geht. Viele Kunden, die mit uns die Generationenberatung durchlaufen sind, sagen „Wir sind Ihnen so dankbar, dass Sie uns das abgenommen haben.“ Das Vertrauen zum Banker an sich ist ohnehin da, denn er weiß ja bereits alles über die eigenen Finanzen. Die Hemmschwelle ist hier also viel geringer als bei einem fremden Berater“, sagt Peters. Die Generationenberater der VR Bank Schleswig-Mittelholstein nehmen sich viel Zeit und vereinbaren mit den Kunden mehrere Termine, um alles Schritt für Schritt durchzugehen.
Kontakt VR Bank Schleswig-Mittelholstein
Wer ebenfalls Interesse an einer Generationenberatung hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 04621 388‐0 oder einfach online unter vr‐sl‐mh.de/terminvereinbarung.
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