Eine Lernschwäche kann dafür verantwortlich sein, dass Ihr Kind in der Schule nicht mitkommt. Braucht es deswegen Nachhilfe, können die Aufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.
Eine Lernschwäche kann dafür verantwortlich sein, dass Ihr Kind in der Schule nicht mitkommt. Braucht es deswegen Nachhilfe, können die Aufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.