Urteil des AG München Geschädigte können gegen unerwünschte Werbung vorgehen

Von dpa | 17.03.2023, 13:05 Uhr

Wer keine Werbesendungen in seinem Briefkasten wünscht, kann das mit einem Hinweisschild signalisieren. Verteiler tun gut daran, das zu beachten. Sonst kann es für deren Auftraggeber teuer werden.

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