Der Prozess gegen den Kieler Kim Dotcom wird im Netz übertragen.
Torben Hoffmann (Geboren 1974, Fußballspieler) und Malte Stieper (Geboren 1974, Rechtswissenschaftler) haben zwei Dinge gemeinsam: Sie stehen in der Liste der „Söhne und Töchter der Stadt Kiel“ der Wikipedia in unmittelbarer Nähe von Kim Schmitz, bürgerlicher Name: „Kim Dotcom“. Im Unterschied zu dem mutmaßlich weltweit bekanntesten Kieler, Betrüger und Massen-Urheberrechtsverletzer Dotcom kennt die beiden allerdings außerhalb ihres Freundeskreises niemand. Wie es dazu kommen konnte, können wir nicht klären, und auch nicht, wie nun das Gerichtsverfahren ausgehen wird, dem sich Kim Dotcom derzeit in Neuseeland ausgesetzt sieht. Was wir allerdings wissen, ist, dass er darum gekämpft hat, dass sein Verfahren live im Internet übertragen werden darf. Und dies hat der zuständige Richter nun genehmigt.
Über die Gründe, seinen Prozess vor einer Weltöffentlichkeit führen zu wollen, können wir spekulieren. Wenn wir Herrn Schmitz fragen könnten, warum er seinen Prozess unbedingt zum Medienereignis machen möchte, würde die Antwort wahrscheinlich in die Richtung gehen, dass er ansonsten befürchte, in einem unfairen Prozess in einem Hinterzimmer abgeurteilt zu werden, ohne dass die Welt je die Wahrheit über ihn erfahren würde. Wenn wir uns die Vita von Mr. Dotcom und seine bisherigen Medienauftritte ansehen, kommen wir möglicherweise aber auf einen etwas anderen Gedanken. Nämlich den, dass hier ein ehemaliger Hauptschüler aus Plön den eigenen Narzissmus zum Geschäftsmodell erhoben hat. Und zwar erfolgreich, wie die Tatsache zeigt, dass trotz mäßiger Verdienste um seine Heimatstadt als deren „großer Sohn“ geführt wird.
Auch in Deutschland gibt es eine Debatte um die Zulässigkeit von Medienübertragungen aus Gerichtssälen. Gemäß § 169 S. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind die bisher verboten. Dieses Verbot soll aktuell relativiert werden: Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass zumindest Urteilsverkündungen (wie bisher schon die des Bundesverfassungsgerichts) übertragen werden dürfen.
Ob’s der Wahrheitsfindung dient? Das Team „Gina Lisa“ würde möglicherweise jubeln. Ihr Kolumnist hat sich allerdings an die sachlich-nüchterne, staub-trockene und meistens vollkommen entertainment-freie Atmosphäre des typischen deutschen Gerichtssaals gewöhnt – und er würde sie gern behalten.
> Stephan Dirks ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Kiel und bloggt unter www.dirks.legal