
Das Verbot der Neo-Nazi-Webseite „Altermedia“ wirft Fragen auf.
Erst einmal: Politik. Am 27. Januar hat Bundesinnenminister Thomas De Maiziere das Neonazi-Internetportal „Altermedia“ verboten. Donnerwetter! Das klingt nach Tatkraft. „Neonazis“ und „verbieten“, das macht sich immer gut in einem Satz. Das klingt, als wäre es da draußen gleich ein bisschen sicherer. Und damit haben wir die politische Dimension der Angelegenheit weitgehend erschöpfend umrissen: Sicherheit, davon gibt es momentan auf allen Seiten, zumindest gefühlt, zu wenig. Gut, wenn man damit per Ministerverfügung was ändern kann. Dazu noch ohne Kosten!
Im Grundkurs Verfassungsrecht allerdings lernen Jurastudenten – und schon sind wir von der Politik beim Recht angekommen –, dass das mit den Verboten im Rechtsstaat gar nicht so einfach ist. Denn jedes Verbot einer Behörde benötigt eine Rechtsgrundlage. So steht das in Artikel 20 Grundgesetz, man nennt das den so genannten „Vorbehalt des Gesetzes“ . Das Verbot von „Altermedia“ soll nun, folgt man dem Minister, auf dem Vereinsgesetz beruhen, das in § 3 ein Verbot solcher Vereine zulässt, deren „Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen“ oder die „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung“ richten. Die Nazi-Plattform „Altermedia“ ist also ein „Verein“? Nicht nur die Stirn des Kolumnisten kräuselt sich da.
„Hauptsache, die braune Soße verschwindet“, denkt da mancher, und wer findet den Gedanken nicht sympathisch. Aber: Verschwindet die Soße wirklich, wenn die Bundesregierung mit höchst fragwürdiger Vereins-Argumentation – und ebenso fraglicher Kompetenz, denn für die Aufsicht über Telemedien sind die Landesmedienanstalten und damit die Länder zuständig – für den vermeintlich guten Zweck das Recht biegt und es mit Politik verwechselt? Ist es tatsächlich eine wünschenswerte Entwicklung, dass man in den Verlautbarungen von Justiz- und Innenmistern der „Meinungsfreiheit“ kaum noch ohne das vorangestellte Wort „Deckmäntelchen“ begegnet? Was, wenn das Beispiel nicht nur in Bezug auf „Nazis“ Schule macht?
Um das Jahr 1977, der Kolumnist hatte gerade das Licht der Welt erblickt, fürchteten viele, dass ein hysterischer Sicherheitsapparat in dem Versuch, Freiheit und Demokratie zu verteidigen, genau diese Werte verriet. Leider: diese Sorge ist 40 Jahre später wohl aktuell wie nie.
> Stephan Dirks ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Kiel und bloggt unter www.dirks.legal