Ein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen. Die Regeln dafür sind eindeutig, auch bei der Sozialauswahl.
Ein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen. Die Regeln dafür sind eindeutig, auch bei der Sozialauswahl.