Beim Hausbau kann es vorkommen, dass Handwerker eine Sicherheit in Höhe von 110 Prozent verlangen. Besteht ein Verbraucherbauvertrag, ist dies nicht zulässig. Doch wann handelt es sich um einen solchen Vertrag?
Beim Hausbau kann es vorkommen, dass Handwerker eine Sicherheit in Höhe von 110 Prozent verlangen. Besteht ein Verbraucherbauvertrag, ist dies nicht zulässig. Doch wann handelt es sich um einen solchen Vertrag?