Beschädigt man fremdes Eigentum, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Was aber, wenn ein Wagenheber einen Schaden verursacht hat? Ein Fall für die Kfz-Haftpflicht?
Beschädigt man fremdes Eigentum, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Was aber, wenn ein Wagenheber einen Schaden verursacht hat? Ein Fall für die Kfz-Haftpflicht?