Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes : Datenschützer dürfen Facebook-Fanpages untersagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt: Die Betreiber von Facebook-Fanpages sind für die Daten mitverantwortlich.
Leipzig | Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft. Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das ...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 7,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »
Diskutieren Sie mit.
Leserkommentare anzeigen