Energiewende in SH Windkraft-Gegner bereiten zwei Volksinitiativen vor

Von fju | 17.11.2016, 10:47 Uhr

Die Windkraft-Kritiker in Schleswig-Holstein wollen den Ausbau der Öko-Energie mit gleich zwei Volksinitiativen eindämmen.

Anfang Dezember soll das Sammeln der jeweils 20   000 Unterschriften beginnen, die dafür nötig sind. Das kündigte die Sprecherin von „Gegenwind SH“, Susanne Kirchhof, gegenüber shz.de an. „Gegenwind SH“ ist das landesweite Bündnis der örtlichen Bürgerinitiativen gegen Windenergie.

Der Termin ist mit Bedacht gewählt: Am 6. Dezember will das Landeskabinett den Entwurf der neuen Regionalpläne mit den künftigen Standorten für Rotoren beschließen. „Dann sehen die Menschen, dass es ernst wird“, sagte Kirchhof. Gegenüber der alten, vom Oberverwaltungsgericht gekippten Planung steigt der für Windkraft vorgesehene Anteil der Landesfläche damit von 1,7 auf zwei Prozent.

Zum einen möchten Kirchhof und ihre Mitstreiter größere Abstände zwischen Windmühlen und Wohnhäusern erreichen. Diese betragen jetzt 800 Meter zu geschlossenen Siedlungen und 400 Meter zu Einzelhäusern. Die exakte Formulierung für die Volksinitiative befindet sich laut Kirchhof noch in der Abstimmung. Bisher offen sei, ob sich der Vorstoß auf eine feste Meterangabe festlege – oder auf einen Mindestabstand in Abhängigkeit von der Höhe eines Windrads. „Jegliche Vergrößerung des Abstands wäre für die Betroffenen eine Verbesserung“, äußerte Kirchhof. In allen anderen Bundesländern gebe es bereits jetzt größere Abstände als in Schleswig-Holstein.

Die zweite Volksinitiative zielt darauf ab, „den Bürger- und Gemeindewillen vor Ort durchzusetzen“, sagte die „Gegenwind“-Sprecherin. Ein Bürgerentscheid oder ein Beschluss einer Gemeindevertretung gegen Windenergie soll demnach als Ausschluss-Kriterium für zusätzliche Rotoren gelten. „Gegenwind SH“ will seine Forderung an einen Gesetzentwurf der Piraten-Fraktion vom letzten März anlehnen. Demgegenüber hat das Land mehrfach erklärt: Der Widerwille einer Gemeinde dürfe laut Rechtslage nicht dazu führen, dass von vornherein darauf verzichtet wird, eine Fläche auf ihre fachliche Eignung für Rotoren zu prüfen. Auch deswegen hatte das Oberverwaltungsgericht die früheren Windkraft-Pläne aufgehoben.

Die Volksinitiative hat maximal ein Jahr Zeit, um die 20  000 Unterschriften zu mobilisieren. Entspricht der Landtag anschließend nicht ihrem Anliegen, können die Initiatoren ein Volksbegehren anstrengen. Das setzt 80  000 Unterzeichner binnen eines halben Jahres voraus. Sollte es die geben, könnten die Bürger direkt über die Windkraft-Streitpunkte abstimmen.

TEASER-FOTO: Redaktion