Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein muss gegen fünf Angeklagte unter anderem wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windrädern verhandeln. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ließ eine entsprechende Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 14. Dezember zu und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG.