Klage um rechtmäßige Wahl des Landesvorstands „NPD-Anwalt“ vertritt AfD vor Kieler Landgericht

Von Kay Müller | 09.01.2017, 20:54 Uhr

Björn Clemens soll für die Interessen des AfD-Landesvorstands einstehen. Zuvor hatte er mehrere NPD-Politiker als Klienten.

Wer ihn da vertritt, das erfuhr der Landesvorsitzende der schleswig-holsteinischen AfD, Jörg Nobis, nach eigener Aussage am Montag erst vor dem Saal 347 des Landesgerichtes in Kiel. In Robe und mit weißer Fliege stand dort Rechtsanwalt Björn Clemens für die Interessen AfD-Führung ein. Der 49-Jährige hatte zuvor in mehreren Verfahren NPD-Politiker vertreten, war Gast auf einigen Veranstaltungen. Clemens verfasst Schriften und Reden mit Titeln wie: „Verfall der nationalen Idee“. Darin hofft der Anwalt der rechten Szene, dass „die Zahl derer, die Anteil am Schicksal der Nation nehmen, zur kritischen Masse anwächst, die zur Gefahr für die BRD und zur Hoffnung für Deutschland wird“.

Clemens war rund 18 Jahre Mitglied der Republikaner, davon etwa acht im Bundesvorstand. Er schreibt über Kanzlerin Angela Merkel, die 2015 Flüchtlinge aus Ungarn einreisen ließ: Es spreche „vieles dafür, bei Merkels Tat von Hochverrat zu sprechen“. Und das Hakenkreuz bezeichnet der Anwalt in einem Internetblog als „Hoheitszeichen aus bedeutsamer Zeit“.

„Das Hakenkreuz ist ein verfassungsfeindliches Symbol“, sagte hingegen der AfD-Vorsitzende Jörg Nobis. Er sei über die Biografie seines Anwalts nicht genau informiert gewesen: „Wir haben Herrn Clemens als Anwalt verpflichtet, der sich mit politischen Verfahren auskennt.“ Clemens selbst wollte sich zu seinen persönlichen politischen Aussagen nicht äußern.

Vor dem Kieler Landgericht ging es um die Frage, ob der Landesvorstand der AfD rechtmäßig gewählt ist oder nicht. Die endgültige Entscheidung fällt am 30. Januar. Richterin Kathrin Seidel machte aber schon gestern deutlich, dass das Gericht sich vermutlich für nicht zuständig erklären wird und die Sache dem AfD-Schiedsgericht überlassen will. Ein ordentliches Gericht könne nur angerufen werden, wenn es für einen Kläger „unzumutbar ist, die Entscheidung des Schiedsgerichtes abzuwarten“. Das sei aber in diesem Fall nicht gegeben, das Gericht habe keine „Verzögerungs- oder Hinhaltetaktik“ der Parteigremien erkennen können. In dem parteiinternen Verfahren hatte die Zuständigkeit mehrfach gewechselt, dazu war ein Richter zurückgetreten.

Der Landesvorstand war im April gewählt worden. Dagegen hatte der frühere Landesvorsitzende Thomas Thomsen geklagt, weil angeblich 37 Parteimitglieder nicht zum Parteitag eingeladen worden seien und deswegen nicht an der Wahl teilnehmen konnten. „Es ist ein Elend, was da abläuft“, kommentierte Thomsen die Verhandlung. Es sei „definitiv unzumutbar“, dass er auf eine Entscheidung des Schiedsgerichtes so viele Monate warten müsse.

Thomsen machte deutlich, dass er auch nach einer für ihn negativen Entscheidung des Schiedsgerichtes wieder vors Landgericht ziehen werde. Bekommt er dort Recht, könnte die gesamte Aufstellung der Listen für die Landtags- und Bundestagswahl hinfällig sein. Thomsen: „Wenn die AfD deswegen nicht zur Wahl antreten kann, dann ist das eben so.“