Um sich auf eine neue Corona-Welle im Herbst vorzubereiten, haben sich das Justiz- und Gesundheitsministerium auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Die Bundesländer können dann unter anderem wieder Maskenpflichten verhängen. Wie stehen Sie dazu?
Justiz- und Gesundheitsministerium haben sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt, mit dem eine weitere Corona-Welle im Herbst eingedämmt werden soll. Dabei wird auf ein mehrstufiges System gesetzt – in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen.
Was sehen die Beschlüsse vor?
Laut den neuen Beschlüssen sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.
Bei Freizeit- oder Sportveranstaltungen sowie beim Besuch in Bars, Klubs und Restaurants, kann künftig auf eine Maske verzichtet werden, wenn ein entsprechender Test oder ein weniger als drei Monate alter 2G-Nachweis vorliegt.
Wenn die Zahlen weiter steigen, sollen auch Masken in Restaurants und Bars wieder verpflichtend sein. Weitere härtere Maßnahmen sind möglich.
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Zwischenstand: Um 16:35 Uhr haben 505 Leser abgestimmt. 28 Prozent der Abstimmenden finden das neue Infektionsschutzgesetz gut und richtig. 13 Prozent haben nichts dagegen, so lange es keinen weiteren Lockdown gibt. 53 Prozent hingegen halten die Beschlüsse der Bundesregierung für übertrieben. Sechs Prozent geben an, sie können das Maßnahmenpaket nicht beurteilen.
Diese Umfrage ist nicht repräsentativ.