Wenn Beschwerden nach einer Corona-Impfung nicht nachlassen, liegt ein Impfschaden vor. Den Menschen steht dann ein Ausgleich zu. Wie hoch dieser ist, ist einzelfallabhängig.
Wenn Beschwerden nach einer Corona-Impfung nicht nachlassen, liegt ein Impfschaden vor. Den Menschen steht dann ein Ausgleich zu. Wie hoch dieser ist, ist einzelfallabhängig.