Corona in Schleswig-Holstein Impfschäden: Erste Anträge auf finanziellen Ausgleich aus dem Norden

Von Michael Kierstein | 22.07.2021, 07:00 Uhr

Wenn Beschwerden nach einer Corona-Impfung nicht nachlassen, liegt ein Impfschaden vor. Den Menschen steht dann ein Ausgleich zu. Wie hoch dieser ist, ist einzelfallabhängig.

Sie möchten weiterlesen?
Wählen Sie eine Option:
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Probemonat für 0 €
  • Alle Artikel & Inhalte auf SHZ.de
  • News-App für unterwegs
  • Alle Artikel als Audiobeitrag
Probemonat für 0 €
Monatlich kündbar
Anschließend 9,90 €/Monat