Damit entfallen zum 1. Mai sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.
Damit entfallen zum 1. Mai sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.