Seit dem 16. Januar können Schleswig-Holsteiner Förderungen für Balkonkraftwerke beantragen. Diese gilt allerdings nicht für Mini-Solaranlagen mit herkömmlichem Stecker. Die Förderung für manchen Antragsteller könnte in Gefahr sein.
Seit dem 16. Januar können Schleswig-Holsteiner Förderungen für Balkonkraftwerke beantragen. Diese gilt allerdings nicht für Mini-Solaranlagen mit herkömmlichem Stecker. Die Förderung für manchen Antragsteller könnte in Gefahr sein.