Unterhaltszahlungen Führerschein-Entzug als Strafe - ja oder nein?

Von Margret Kiosz/Stefan Hans Kläsener | 09.08.2016, 20:04 Uhr

Der Bundesjustizminister will Fahrverbote für Kriminelle durchsetzen. Unsere Autoren sind unterschiedlicher Meinung.

Das Problem ist ein Dauerbrenner: Rund 50 Prozent der Unterhaltspflichtigen zahlen regelmäßig Alimente, 25 Prozent gelegentlich und 25 Prozent gar nicht. Land und Bund gaben 2012 (das sind die jüngsten Zahlen) 34,4 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss für knapp 19.000 schleswig-holsteinische Kinder aus. Nur jeder fünfte Euro kann zurückgeholt werden. In andern Bundesländern läuft es nicht besser. SPD-Bundesminister wollen deshalb den Druck auf säumige Väter und Mütter verstärken – notfalls auch per Führerscheinentzug, meint etwa Familienministerin Manuela Schwesig (SPD): „Wer das Geld für ein Auto hat, der muss auch das Geld für sein Kind haben.“

Die schlechte Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Eltern ist auch für die CDU-Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann ein Ärgernis. „Bei denen, die genug verdienen, muss viel schneller per Lohnpfändung reagiert werden.“ Von den Berliner Plänen, wonach Richter künftig als Strafe ein Fahrverbot verhängen können – etwa bei Steuerhinterziehung, Diebstahl, Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflicht – hält sie nichts. „Wer seinen Führerschein abgeben muss, der kommt in Schleswig-Holstein kaum noch zur Arbeit. Und wer nicht arbeitet, der kann auch keinen Kindesunterhalt zahlen“, gibt sie zu bedenken. Außerdem dürften selbst Hartz-IV-Bezieher ein Auto besitzen. Dieses Recht könne man unterhaltspflichtigen Eltern nicht absprechen.

Kritisch äußert sich nicht nur die Landtags-Opposition. Auch der Grüne Burkhard Peters ist dagegen. „Straftäter durch Führerscheinentzug zu sanktionieren, ist der falsche Weg.“ Dabei gebe es keine Möglichkeit, das Strafmaß dem Einkommen des Verurteilten anzupassen. Auch die Wirkung der Strafe sei völlig unterschiedlich: „Während Azubis in ländlichen Regionen um ihre Existenz bangen müssten, würde es einen Kieler Studenten mit Semesterticket kaum betreffen.“

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Fahrverbote neben Haft- und Geldstrafen als Sanktionsmaßnahmen stehen. Länder und Verbände haben noch bis Ende der Woche Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben.


Führerschein-Entzug - ja oder nein? Unsere Autoren sind unterschiedlicher Meinung.

PRO - Mobilitätsentzug eigent sich als Denkzettel, meint Margret Kiosz:

Längst  nicht alles, was aus  Amerika kommt, ist  gut. Aber auch nicht alles schlecht. In vielen US-Staaten kann säumigen Vätern der Führerschein entzogen werden, in Kalifornien sogar der Reisepass – mit frappierender Wirkung: Sie zahlen – und das prompt.    

Und was machen wir? Wir verhängen Haft- oder Geldstrafen. Beides hilft den verlassenen Kindern nicht. Wer sich um deren Unterhalt drückt, drückt sich auch um die Geldstrafe. Und ein Vater, der im Knast sitzt, zahlt erst recht nicht.

Dafür springen wir Steuerzahler ein. Nicht nur mit den  hohen Tagessätzen für den Haftplatz, sondern auch mit millionenschwerem Unterhaltsvorschuss, um den Rumpffamilien mehr schlecht als recht über die Runden zu helfen. Hier neue Wege zu bestreiten, über den Tellerrand zu schauen und Strafen an die moderne Lebenswelt anzupassen, lohnt sich also.    

 „Spiegelnde Strafen“, die einen direkten oder symbolischen Bezug zur Straftat haben, sind seit der  Aufklärung überwunden – und wenig praktikabel. Hand ab für den Dieb – undenkbar. Handyentzug für Facebook-Hetzer – kaum kontrollierbar. Bei Mobilitätsentzug, der  weh tut, und bei vom Richter verordneten Sozialstunden sieht das ganz anders aus. Sie eignen sich als Denkzettel im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität und sollten deshalb als sinnvolle Ergänzung in den Katalog der Generalstrafen – bislang  nur Geld und Freiheitsstrafen – aufgenommen werden. Dass ein Fahrverbot heutzutage  auch eine Freiheitsstrafe ist, kann dabei ein   hilfreiches, doch kein notwendiges Argument sein.

Rechtsstaatliche Bedenken können  nicht so  groß sein, wie  von Gegnern  behauptet. Seit Jahren lassen Kommunen auch im Norden Krallen an Autos anbringen, deren Besitzer der Stadt  Kita- oder Friedhofsgebühren schuldig geblieben sind. Beides  hat mit Verkehr wenig zu tun. Und auch das Argument, ein Führerscheinentzug treffe Pendler stärker als Städter, zieht  nicht. Bei Rasern wahren die Richter schon heute die Verhältnismäßigkeit und dosieren die Strafe entsprechend. Es geht doch!

KONTRA - Die Justiz sollte mit individuellen Sanktionen ahnden, meint Stefan Hans Kläsener:

Es gibt einen simplen, aber sehr wirkungsvollen Grundsatz in der Erziehung des Nachwuchses: Eine Strafe sollte mit dem zusammenhängen, was das Kind verbockt hat. Der Teenager, der nicht pünktlich nach Hause kommt, darf eben am nächsten Wochenende nicht ausgehen. Oder das Kleinkind, das im Sandkasten seine  Spielgenossen angerempelt hat, muss ein paar Tage Sandkastenentzug ertragen. Das versteht jedes Kind.

Aber offenbar nicht jeder Justizminister. Die Motivation für den Führerscheinentzug, bei welcher Straftat auch immer, hat etwas von einem paternalistischen oder gouvernamentalen Staatsverständnis: Du hast nicht nur ein Vergehen zu verantworten, was im Laufe eines Lebens wohl jedem irgendwann einmal passiert, sondern wir haben auch einen Erziehungsauftrag, der dich an schmerzhafter Stelle treffen soll. Das aber hat mit Strafe nichts zu tun im Sinne des Rechtsstaates, sondern es ist eine Volkserziehungsmaßnahme unseliger Tradition.

Der Rechtsstaat hat zuvörderst einem zu dienen: dem Rechtsfrieden. Der ist beispielsweise hergestellt, wenn es einen fairen Täter-Opfer-Ausgleich gibt. Ihm ist nicht gedient, wenn der Täter eine Auflage erhält, die für ihn möglicherweise existenzgefährdend ist und dem Opfer keinerlei Genugtuung verschafft. Was soll diese Initiative also?

Der Anlass für diese Sommerlochdebatte sind säumige Unterhaltszahlungen von Vätern. Diese sind ebenso schäbig wie verachtens- und verfolgenswert. Doch was hilft der Alleinerziehenden ein Vater, der auch noch seinen Job verliert, weil er keinen Führerschein mehr hat? Zumindest im ländlichen Raum ist die Fahrerlaubnis ein existenziell wichtiges Dokument, wie man angesichts vieler Senioren sehen kann, die vielleicht nicht mehr hundertprozentig fahrtüchtig sind, aber auf das Auto zur Erledigung ihrer Tagesbedürfnisse angewiesen sind. Da drücken wir gern ein Auge zu. Kurzum: Die Justiz sollte mit individuellen Sanktionen ahnden. Sachfremde Strafen sind nur Schikanen.

TEASER-FOTO: Redaktion