Geschlossene Mädchenheime „Friesenhof“-Untersuchungsausschuss beendet Beweisaufnahme

Von shz.de | 06.02.2017, 16:08 Uhr

Am Montag wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird für März erwartet. Was bisher geschah.

Der Untersuchungsausschuss des Kieler Landtags zur Klärung angeblicher Missstände an „Friesenhof“-Mädchenheimen hat am Montag nach rund 16 Monaten die Beweisaufnahme abgeschlossen. Seinen Abschlussbericht will das Gremium dem Parlament zur Plenarsitzung im März vorlegen. Zwei „Friesenhof“-Einrichtungen in Dithmarschen waren 2015 nach massiven Vorwürfen über unzureichendes pädagogisches Personal und menschenentwürdigende Erziehungsmethoden geschlossen worden. Die Opposition hält der Heimaufsicht des Landes und Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) vor, zu spät und unzureichend reagiert zu haben.

Alheit wies den Vorwurf des Missmanagements entschieden zurück.

Der 27. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) in der Geschichte Schleswig-Holsteins wurde am 29. September 2015 ins Leben gerufen. Er soll die Vorwürfe über Missstände und Versagen der Heimaufsicht des Landes im Fall der inzwischen geschlossenen „Friesenhof“-Mädchenheime im Kreis Dithmarschen seit 2007 aufarbeiten. Ziel ist es, notwendige Konsequenzen aufzuzeigen. Seinen Abschlussbericht will der PUA im März vorlegen. 35 Zeugen sowie drei Betroffene und Sachverständige wurden in 22 Sitzungen gehört.

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Hintergrund: Der Untersuchungsausschuss


Hintergrund: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss


Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) soll mögliche Missstände in Politik und Verwaltung aufdecken. Das Gremium hat weitreichende Befugnisse und ist die schärfste Waffe der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Wenn ein Viertel aller Bundestagabgeordneten einen Untersuchungsausschuss fordert, muss er eingesetzt werden - so steht es in Artikel 44 des Grundgesetzes. Die Parlamente der Länder können für ihren Kompetenzbereich eigene Untersuchungsausschüsse einsetzen.Das Gremium erhebt in zumeist öffentlicher Verhandlung Beweise. Wenn Geheimhaltung erforderlich ist, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das Arbeitsverfahren ähnelt dem von Gerichten, die Vorschriften der Strafprozessordnung finden sinngemäß Anwendung.Der Ausschuss kann Zeugen und Sachverständige laden und Gerichte und Verwaltungsbehörden ermitteln lassen. Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst.Seit 1946 wurden insgesamt 26 Untersuchungsausschüsse vom Schleswig-Holsteinischen Landtag eingesetzt. Darunter unter anderem:der PUA zur HSH-Nordbank (2009 bis 2012) der PUA zur „Pallas“ (1999 bis 2000, Frachtschiff, das nach einem Brand vor Amrum auf Grund lief)der PUA zur „Schubladenaffäre“ (1992 bis 1995, Affäre um Sozialminister Günther Jansen)der PUA zur „Barschel-Affäre“ (1987 bis 1988)der PUA zum „Möwenhaus“ (1949, Affäre um Gästehaus der Landesregierung)der PUA zu „Prof. Heyde/Dr. Sawade“ (1959 bis 1961, Skandal um enttarnten Euthanasie-Arzt)Die Fraktionen sind im PUA mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtages spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen Untersuchungsausschuss einer Wahlperiode unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.

Ein auszugsweiser Rückblick auf Basis der vom Landtag veröffentlichten Berichte:

9. November 2015: Ahlheit wird „Betroffene“

Der Ausschuss billigt die Anträge von Sozialministerin Kristin Alheit und Staatssekretärin Anette Langner (beide SPD) und ernennt sie zu „Betroffenen“. Damit haben beide mehr Rechte im Untersuchungsausschuss als sogenannte „Auskunftspersonen“. So können sie unter anderem selbst an den Sitzungen teilnehmen oder sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Ihnen steht eine Zeugenbefragung zu und sie können Vorschläge für weitere Personen geben, die befragt werden sollen.

30. November 2015: Einrichtung war wie eine „quasi-geschlossene Anstalt“, sagt eine Richterin

Die Vernehmung erster Auskunftspersonen beginnt in öffentlicher Sitzung. Zu den Abläufen in den „Friesenhof“-Heimen äußern sich die Richterin am Amtsgericht Meldorf, Christiane Orgis, sowie der Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Helios-Klinikums Schleswig, Martin Jung, die beide beruflich mit der Einrichtung vertraut waren. Orgis berichtet von ihren Eindrücken, wonach zumindest eines der Heime schon seit 2010 wie eine „quasi-geschlossene Anstalt“ geführt worden sei. Außerdem habe sich niemand für die Kinder zuständig gefühlt. „Man kann ja viel über den Friesenhof meckern, aber man muss auch Alternativen haben und die gab es nicht“. 2013 machte sie in einem Artikel für die Fachzeitschrift „Jugendamt“ auf die Missstände aufmerksam.

Jung gibt zu Protokoll, dass mehrere Mädchen der Einrichtung in seinem Bereich behandelt worden waren und es infolge deckungsgleicher Berichte bedenkliche Hinweise auf „schwierige therapeutische und pädagogische Bedingungen“ im „Friesenhof“ gegeben habe. Der Chefarzt sagt außerdem, dass einige Mädchen von Selbstmord sprachen, wenn eine Rückkehr in die Einrichtung thematisiert wurde. Er schaltete daraufhin Anfang 2015 das Landesjugendamt ein.

25. Januar 2016: Zwei Gutachten werden in Auftrag gegeben.

Der Untersuchungsausschauss vernimmt weitere Zeugen. Erneut ist von konfusen Vorgängen in der Einrichtung die Rede. Die Bereichsleiterin für Familie, Soziales und Gesundheit beim Kreis Dithmarschen, Renate Agnes Dümchen, berichtet von „chaotischen“ Zuständen, als die Mädchen am Tag der Schließung (3. Juni 2015) aus der Einrichtung herausgeholt wurden. Es war laut ihrer Aussage „kein geordnetes Vorgehen hinzukriegen“. Es sei unverständlich gewesen, warum die Betreiberin die Mädchen nicht vorbereitet habe. Dümchen sei selbst das erste Mal in der Einrichtung gewesen. Ein Mädchen, das sich selbst verletzt hatte, habe sie ins Krankenhaus begleitet. Seit 2013 hatte Dümchen den Posten inne. Die Brisanz des Falles sei ihr 2014 richtig bewusst geworden. Interessant: Der Kreis bringt schon seit 2007 keine Jugendlichen mehr in den „Friesenhof“-Heimen unter.

Sie spricht außerdem von elf Inobhutnahmen, dem Ausschuss waren bis dato nur fünf bekannt. Die Ursache: Solche Maßnahmen werden in dem Dithmarscher Amt nicht im Bereich Sonderdienste, sondern bei den Regionalisierten Diensten geführt — und aus diesem Bereich sind anscheinend keine oder nicht alle Akten dem Untersuchungsausschuss übermittelt worden.

In nicht öffentlicher Beratung beschließt der Ausschuss, zwei Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Ein Gutachten soll unter anderem die Frage beantworten, ob die pädagogische Konzeption der „Friesenhof“-Einrichtungen den im Untersuchungszeitraum anerkannten pädagogischen Standards entsprochen hat. Das zweite Gutachten soll untersuchen, ob die Heimaufsicht mit den von ihr ergriffenen Maßnahmen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

8. Februar 2016: „Ein Wort und du kriegst keinen Job mehr“, berichten ehemalige „Friesenhof“-Mitarbeiter

Ehemalige Mitarbeiter der „Friesenhof“-Einrichtung berichten von Missständen bei der Betreuung der Mädchen und sprechen von zu wenig qualifiziertem Personal. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die Betreiberin. Im sogenannten „Camp Nana“ hätten sich die Mädchen laut Aussage einer ehemaligen pädagogischen Leiterin nicht schminken dürfen. Ebenso seien auch Handys verboten gewesen. Bei der Aufnahme hätten sich Mädchen zudem nackt ausziehen müssen, berichtet die Zeugin. Das hätten ihr Mitarbeiter erzählt. Sie habe die Dinge bei der Leitung angesprochen. Nach fünf Monaten sei ihr Arbeitsverhältnis dann beendet worden. Das war 2009. Aus Abhängigkeit oder Angst hätten sie und andere Mitarbeiter sich lange nicht getraut, etwas zu sagen. Ihr sei gedroht worden, nach dem Motto: „Ein Wort und du kriegst keinen Job mehr.“ 2013 hätte sie dann in einer E-Mail an das Landesjugendamt auf die Missstände aufmerksam gemacht.

Zwei weitere Mitarbeiter berichten von fehlenden pädagogischen Konzepten. Auch seien Fortbildungen von der Geschäftsführung abgelehnt worden, berichtet ein ehemaliger Mitarbeiter. Als gelernter Handwerker habe er sich alles selbst erarbeiten müssen und wurde sowohl im Nacht- als auch im Tagdienst eingesetzt. Er betreute Mädchen, über deren persönliche Hintergründe ihm nichts mitgeteilt wurde. Auch die Frau des Mitarbeiters wurde dort beschäftigt. Die gelernte Erzieherin sollte direkt die Hausleitung übernehmen. Das Ehepaar berichtet auch davon, dass die Mädchen tagsüber nicht in ihre Zimmer durften. Die seien abgeschlossen worden. Das umzäunte Gelände hätten sie nicht allein verlassen dürfen. Ausflüge seien aus Kostengründen untersagt gewesen, auch Spielzeug und Bücher habe es nicht gegeben. Aus finanzieller Abhängigkeit oder Angst hätten die Mitarbeiter nichts gesagt.

29. Februar 2016: „Mitarbeiter sollten Kindern die Stirn bieten können“, sagt ehemaliger Einrichtungsleiter

Eine Zeugenaussage widerspricht den vorhergangenen Vorwürfen. Der 60-jährige Zeuge leitete die Einrichtung 2008 bis zur Schließung 2015. Er betont, ein pädagogisches Konzept habe es gegeben, es habe in jeder Einrichtung in den Akten gelegen. Ein weiterer Zeuge und ehemaliger Mitarbeiter der Einrichtung „Campina“ bestätigt dies an diesem Tag. Es sei neuen Mitarbeitern aber nicht gegeben worden, sagte der 60-Jährige. Er sehe darin aber keine Bringe- sondern eine Hole-Schuld. Ob das Konzept allerdings umgesetzt wurde, habe er nicht überprüft.

Als wesentliche Punkte seines im Laufe seiner Tätigkeit „drei Mal überarbeiteten Konzepts“ nannte der ehemalige pädagogische Leiter unter anderem einen „durchgetakteten Tagesverlauf“, „Strukturvermittlung“, ein Punkte-Belohnungssystem und Sportübungen. Ziel sei die Vermittlung einer grundlegenden Orientierung und eine sich steigernde Verselbstständigung der Mädchen gewesen. Und: Wichtig war ihm, dass „Mitarbeiter den Kindern die Stirn bieten können“. Von den angeprangerten Vorwürfen habe er nichts gewusst bzw. seien entsprechende Meldungen falsch.

Der ehemalige „Campina“-Mitarbeiter berichtet allerdings von stundenlangen Gruppensitzungen bei Fehlverhalten der Mädchen. Sie hätten „Einheitsklamotten wie in einer Strafkolonie” tragen müssen und durften sich nicht schminken. Ein pädagogischer Sinn sei ihm, dem gelernten Personenschützer, nicht erklärt worden. Auch über verwehrte Arztbesuche, Strafsport und Sanktionen gegenüber unbequemen Mitarbeitern berichtete er.

14. März 2016: „Wir hatten nur eine Begleitfunktion“, sagt eine Mitarbeiterin vom Kreisjugendamt

Eine Fachdienst-Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes sagt aus, dass die Behörde nur beschränkt Kenntnis von den Vorgängen in den Einrichtungen hatte. „Wir hatten nur eine Begleitfunktion für das Landesjugendamt“. Es hätten weder Biographien der Jugendlichen vorgelegen, noch habe es Belegungszahlen oder Details zu der Betriebserlaubnis, wie beispielsweise zum Personal, gegeben. Zudem sei eine Kontrollpflicht seitens des Dithmarscher Jugendamtes nicht vorgesehen gewesen. Eingegangene Beschwerden seien an die Heimaufsicht im Landesjugendamt nach Kiel oder die auswärtigen Jugendämter weitergeleitet worden. Bei einem einmaligen Besuch im Friesenhof-Haus „Nanna“ seien ihr lediglich spärlich eingerichtete Zimmer aufgefallen. „Insgesamt wirkte die Einrichtung vom System her sehr geschlossen“, sagte die 40-jährige Zeugin.

21. März 2016: Mitarbeiterin der Geschäftsführung bestätigt Mangel an qualifiziertem Personal

Eine 54-jährige ehemalige Mitarbeiterin in der Geschäftsführung räumt einige der öffentlich erhobenen Vorwürfe über die rohe Behandlung der Mädchen ein. Die Verfehlungen seien nach Bekanntwerden aber immer schnell abgestellt worden. Sie bestätigt personelle Engpässe und gesteht ein, dass der Mangel an qualifiziertem Personal dem Amt nicht mitgeteilt worden sei. Sie berichtet, von einer stundenlangen Problemsitzung mit Schlaf- und Essensentzug und von mehrwöchigen Kontaktsperren gewusst zu haben. Die Kontaktsperren seien Teil des Konzeptes gewesen. Bei einem Vorfall, bei dem „ein Mitarbeiter ein Mädchen vom Stuhl gerissen und auf den Boden gedrückt“ wurde, sei die entsprechende Person sofort gekündigt worden.

Ihrer Aussage zufolge seien eingehende Briefe an die Mädchen „nicht kontrolliert worden“, ausgehende hingegen „manchmal schon“. Ein Widerspruch zu früheren Zeugenaussagen, wonach die Post kontrolliert wurde.

Die finanzielle Situation sei spätestens seit 2013 schwierig gewesen, sagte die Zeugin. Auch durch „Beschuss von außen“ habe es seit 2014 nur noch unüberwindbare „Baustellen“ gegeben. Die Belegungszahlen gingen runter, der Zahlungseingang änderte sich, und es gab zu viel Personal, so die Zeugin.

18. April 2016: „Euch glaubt sowieso keiner“ – Aussagen von „Friesenhof“-Bewohnerinnen

Zwei ehemalige „Friesenhof“-Bewohnerinnen berichten von Laufrunden um einen Acker vor einem fahrenden Auto, mit körperlicher Kraft herbeigeführten Fixierungen, Kontaktsperren und einer Woche lang ungewürztem Grünkohl ohne Beilagen. Insbesondere im Eingangshaus „Nanna“ der Jugendhilfeeinrichtung soll zu pädagogisch fragwürdigen Mitteln gegriffen worden sein. Kritisiert wird von den befragten Mädchen der ehemalige Heimleiter Bernd P.

„Er war sehr aggressiv, hat uns angeschrien, beleidigt, erniedrigt“, berichtet eine heute 21-Jährige, die 2008 in das Eingangshaus „Nanna“ gebracht wurde. Auch die zweite Zeugin, eine 22-Jährige, die ein Jahr später in die Friesenhof-Einrichtung kam, spricht mehrmals davon, „Angst“ vor Bernd P. gehabt zu haben. Er sei „streng“ wie bei der Bundeswehr gewesen, habe „meistens geschrien“ und war „beleidigend“. So habe er die Mädchen oft als „Jungs“ und „Männer“ angesprochen.

Die 21-Jährige berichtet, sie sei von P. sogar mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen worden. Wenn Mädchen mit hinter dem Rücken fixierten Armen bis zu 20 Minuten auf den Boden gedrückt wurden, sei er auch dabei gewesen. Das geschah laut den beiden Zeuginnen „mehrmals wöchentlich“ und wurde von fast allen Betreuern ausgeübt. Auch habe es Kollektivstrafen gegeben. Unter anderem Liegestütze, Kontrollen, Verhinderung von ein- und ausgehender Post, Kontaktverbot zu Jugendämtern. Auch einwöchige Isolierungsaufenthalte in den Zimmern habe es gegeben. Beschweren habe man sich nicht dürfen. Ihnen sei beschieden worden: „Euch glaubt sowieso keiner“. Eine der Zeuginnen habe sich bei der Eingangskontrolle ausziehen müssen, die andere durfte die Unterwäsche anbehalten. Beide hielten das Haus für eine geschlossene Einrichtung, da auch Telefonate mitgehört und gegebenenfalls unterbrochen wurden, wenn Beschwerden geschildert wurden.

23. Mai 2016: Interne Abläufe im Sozialministerium

In der ersten Anhörung zu den internen Abläufen im Sozialministerium sprechen zwei Zeugen von einer funktionierenden Kommunikation in dem für die Heimaufsicht zuständigen Referat. Allerdings habe es lange kein standardisiertes Verfahren gegeben, wie mit Beschwerden verfahren werden soll. Anlasslose Kontrollen und die Beobachtung von laufenden Einrichtungen nach Erteilung der Betriebserlaubnis seien aufgrund der geringen Personaldecke kaum möglich gewesen. Ein Zeuge sei zeitweise mit nur einem Kollegen für rund 400 Heime sowie für etliche Kindertagesstätten und den Kinderkrippen-Aufbau in Flensburg zuständig gewesen.

Umstrittene pädagogische Methoden wie „ein in Dithmarschen einmaliges Stufensystem“ mit Autoritätsebenen, abgebaute Fenstergriffe und verschlossene Türen seien in seinem Referat bekannt gewesen.

30. Mai 2016: „Habe eine Kindeswohlgefährdung zunächst nicht verzeichnet“, sagt ein Mitarbeiter der Heimaufsicht

Die Zeugenaussage eines Mitarbeiters der Heimaufsicht macht deutlich, dass das Zusammenspiel zwischen der fachlich-pädagogischen Einschätzung der Vorgänge in den Heimen und der juristischen Bewertung offenbar ein großes Problem war. Der Zeuge berichtet, dass es damals Hinweise auf fragwürdige Erziehungsmethoden wie ausgiebigen Sport und lange Problemsitzungen gegeben habe, er aber „eine Kindeswohlgefährdung zunächst nicht verzeichnet“ habe. Der 50-Jährige sei aber Hinweisen nachgegangen, die ihn dazu veranlassten hätten, von der Betreiberin eine Nachbesserung des Konzepts zu verlangen. Die habe daraufhin sofort ihren Anwalt eingeschaltet. „Seitdem wurden pädagogische Fragen auf juristischer Ebene geführt“, sagt der Zeuge. Ansonsten habe er mit der „Friesenhof“-Betreiberin einen guten Umgang gehabt und über Monate darauf vertraut, dass sie Absprachen zur Behebung von festgestellten Mängeln, wie beispielsweise abgeschraubte Fenstergriffe, einhält.

Vor-Ort-Kontrollen – außer bei Betriebserlaubnissen – oder weitergehendes präventives Engagement seien nicht möglich gewesen. Er allein habe über 200 stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie über 70 Kitas in Kiel in seiner Obhut gehabt, sagt der Zeuge.

Insgesamt hätten sich in seiner Zeit die „dramatischen Vorwürfe“ zu den Vorgängen zum Teil bestätigt, zum Teil seien sie relativiert oder entkräftet worden – oftmals auch auf juristischem Weg. Nach mehreren Selbstverletzungen von Mädchen und ihrer Weigerung, in die „Friesenhof“-Einrichtung zurückzukehren, sei dann im Januar 2015 eine härtere Gangart eingeschlagen worden. Diese habe dann letztlich zur Schließung im Juni 2015 geführt.

20. Juni 2016: „An irgendeiner Stelle hat sie der Mut verlassen“, sagt eine Zeugin über die Leiterin der Heimaufsicht

Eine weitere Zeugin bestätigt bereits zuvor geschilderte frühere Probleme in der Heimaufsicht: Überlastung und Meinungsverschiedenheiten bei der pädagogischen und juristischen Bewertung von Mängeln in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Sie sagt aber auch: Der Krippenausbau hatte in den Jahren 2011/2012 in ihrem Referat Priorität. Alle Informationen zum „Friesenhof“ habe sie grundsätzlich ihrer Chefin, der Leiterin der Heimaufsicht, mitgeteilt. Die sei anfangs sehr engagiert für eine bessere Kontrolle der Heime eingetreten. Später, als sich die Heimträger bei Meinungsverschiedenheiten mit der Heimaufsicht verstärkt von Juristen vertreten ließen, habe sie dann aber „an irgendeiner Stelle der Mut verlassen“.

27. Juni 2016: „Friesenhof war mir nicht explizit bekannt“, sagt Abteilungsleiterin im Sozialministerium

Der für Kinder und Jugendliche zuständigen Abteilungsleiterin im Sozialministerium war der „Friesenhof“ über Jahre hinweg „nicht explizit bekannt“. Die 64-Jährige gibt an, sich vor allem um Strukturen, nicht um Namen gekümmert zu haben. Einen Beschwerdebrief zweier „Friesenhof“-Mädchen, der sie Anfang 2015 erreicht hatte, habe sie weiterhin ohne konkreten Bezug zu der Einrichtung mit der Leiterin der Heimaufsicht besprochen. Die habe ihr „zweifelslos glaubwürdig“ vermittelt, die Angelegenheit im Blick zu haben – unter anderem mit einer Auflagenverfügung für die Betreiberin. Auf die Vorhaltung des Obmanns der Liberalen, Wolfgang Kubicki, dass insgesamt elf Schreiben eines „Friesenhof“-Anwaltes innerhalb von anderthalb Jahren das Ministerium erreichten, gibt die Abteilungsleiterin an, nur vier auf dem Schreibtisch gehabt zu haben. Der Fall sei ihr nicht als „komplex“ bekannt gewesen. Informationen an die Ministeriumsspitze gab es deshalb nicht.

11. Juli 2016: Gutachten bemängelt „Friesenhof“-Konzept

Ein neues Gutachten bemängelt die Konzepte des „Friesenhofes“. Es sei der Einrichtung nicht gelungen, ein offenes, selbstbewusstes Verhältnis zu den oft komplexen Fällen zu entwickeln. Stattdessen seien erwartbare Widersprüche in der Praxis im Konzept entweder ignoriert oder glatt gebügelt worden, schreibt Mathias Schwabe, Professor für Soziale Arbeit an der evangelischen Hochschule Berlin, der das Gutachten erstellt hat. Es war bei einer der Sitzungen im Januar in Auftrag gegeben worden. Darin wird ebenfalls angemerkt, dass Jugendämter und Landesjugendamt die Konzepte kritischer hätten lesen müssen. „Beim Lesen der Konzeptionen hat sich mehr und mehr der Eindruck eingestellt, dass es bezogen auf die hoch riskant agierende Zielgruppe zu einer unheilvollen Allianz zwischen dem ,Friesenhof‘ und belegenden Jugendämtern gekommen ist.“

Das im November 2015 vorgelegte Gutachten des Sozialpädagogik-Professors Christian Schrapper von der Uni Koblenz sah „kein Versagen der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein und auch kein Versagen der Ministerin“. Dieses Gutachten hatte die Landesregierung in Auftrag gegeben.

Eine weitere ehemalige „Friesenhof“-Bewohnerin sagt aus und bestätigt die Vorwürfe der anderen Ex-Bewohnerinnen. Die 18-Jährige war im Mädchencamp „Nanna“ untergebracht. Sie hätte bei der Aufnahme alle Klamotten ablegen müssen. Auch seien ihr alle persönlichen Dinge wie Handy, Tagebuch und Kuscheltiere abgenommen worden. Bei Regelverstößen habe es Kollektivstrafsport oder stundenlanges sogenanntes Aussitzen gegeben. Einmal sogar 36 Stunden ohne Schlaf. Die Regeln seien ihr nicht erklärt worden, sagte die Zeugin: „Man konnte eigentlich nichts anderes machen als Fehler.“ 

5. September 2016: „Friesenhof war von 2008 bis Mai 2015 kein Thema“

In der Stabsstelle ist laut Aussagen des Pressesprechers des Sozialministeriums und seines Stellvertreters der „Friesenhof“ seit 2008 und bis Mai 2015 kein Thema bei den Konferenzen gewesen.

Der Sozialpädagogik-Professor Christian Schrapper gibt als Zeuge an, seine Bewertung „ausschließlich“ auf Grundlage der zur Verfügung gestellten 21 Aktenordner mit 3.650 Seiten vorgenommen zu haben. Er sei von seiten des Ministeriums nicht beeinflusst worden. Seine Aufgabe sei es gewesen, „die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in die pädagogische Praxis“ zu bewerten, so Schrapper.

12. September 2016: „Habe zu keinem Zeitpunkt meiner Amtszeit etwas gewusst“, sagt Heiner Garg

Sozialminister Heiner Garg sagt als Zeuge im Untersuchungsausschuss aus. Er gibt an, in seiner Amtszeit von Oktober 2009 bis Juli 2012 „zu keinem Zeitpunkt“ von den Vorgängen in den Einrichtungen gewusst zu haben. Im Stab des Ministeriums „hätte sich keiner träumen lassen, dass es in Zeiten der Vergangenheitsbewältigung derartige Grenzüberschreitungen in der Gegenwart gibt“, sagte Garg bezugnehmend auf die Aufarbeitung der Heimerziehung zwischen 1945 und 1975 in Schleswig-Holstein.

Die Zusammenarbeit mit der für Kinder und Jugendliche zuständigen Abteilungsleiterin beschreibt Garg – ebenso wie seine damalige Staatsekretärin Bettina Bonde – als vertrauensvoll. Garg erinnerte sich allerdings an „ein, zwei Gespräche“, in denen es um personelle Engpässe in der Heimaufsicht ging. Ein echtes Problem sei ihm aber nie kommuniziert worden.

26. September 2016: „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass es so etwas gab“, sagt Gitta Trauernicht

Die ehemalige Sozialministerin Gitta Trauernicht war von 2004 bis 2009 im Amt. Während ihrer Amtszeit habe sie nichts vom „Friesenhof“ gehört, sagt die heute 65-Jährige. „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass es so etwas gab.“ Trauernicht äußert allerdings „Verwunderung“ darüber, dass es auf lokaler Ebene so wenig Rückmeldungen zu den Vorfällen gab. Klagen einzelner Mädchen habe sie nie erhalten.

31. Oktober 2016:  Gutachten wird vorgestellt

In einer der Kernfragen des Untersuchungsausschusses, ob die Heimaufsicht früher als im Juni 2015 die Eingangshäuser der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ hätte schließen müssen, kommen die zwei Juristen Reinhard Wiesner und Thomas Mörsberger in einer Anhörung zu keiner eindeutigen Aussage. Grundsätzlich habe die Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein juristisch formal richtig gehandelt. Das hatten beide in ihrem kürzlich vorgelegten Gutachten bereits geschrieben. Es war ebenfalls im Januar 2016 in Auftrag gegeben worden. Theoretisch hätte die Einrichtung auch ein, zwei Monate früher geschlossen werden können, aber nicht zwingend, sagte der 71-jährige Wiesner. Sie kamen aber auch zum Schluss, dass von der Aufsicht bereits im Januar 2015 verfügte Auflagen „zu abstrakt und zu pauschal formuliert gewesen“ waren, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten. Am Ende habe laut Mörsberger die „Gesamtschau“ aller Beanstandungen und gebrochenen Vereinbarungen zur Schließung geführt. Eine Eskalation sei erst ab Oktober 2013 erkennbar gewesen. Die Heimaufsicht habe jedoch auf die Beschwerden adäquat reagiert.

Fazit der beiden Gutachter: In der Praxis herrsche oft zu wenig Klarheit über die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Akteure. Einrichtungen, Eltern, Jugendämter und die Heimaufsicht müssten zum Wohle der Kinder besser zusammenarbeiten.

14. November 2016: Kristin Alheit weist Kritik zurück

Bei ihrer Anhörung hebt Alheit hervor, dass zwei Sachverständige ihr Verhalten als rechtmäßig beurteilt haben. Sie selbst habe erst Ende Mai 2015 von den Zuständen in den Heimen erfahren. „Hätte ich von den Vorgängen gewusst, wäre ich früher gegen die Missstände in der ,Friesenhof‘-Einrichtung vorgegangen.“ Alheit teilt auch mit, dass die Erziehungsmethoden der damaligen Heimmitarbeiter als „nicht hinnehmbar“ und „skandalös“ waren. Sie sei überzeugt, dass bessere rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu einer früheren Schließung geführt hätten. Alheit kündigt an, sich für eine Überarbeitung der betreffenden Gesetze einzusetzen, die regeln, wann einer Jugendeinrichtung die Betriebserlaubnis entzogen werden kann. Auch eine bessere Vernetzung der Jugendämter sei künftig vorgesehen.

Eine unabhängige Ombudsstelle als Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche wurde bereits geschaffen. Das Personal habe sie seit 2012 verdreifacht. In diesem Bereich sei die Heimaufsicht bereits gut aufgestellt, so Alheit.

12. Dezember 2016: keine weiteren Zeugenanhörungen

Zeugen werden keine mehr angehört, dafür aber zahlreiche Schriftstücke in das Untersuchungsausschussverfahren eingeführt. Das beschließt der Ausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres.