BVG-Entscheidung Ceta vorläufig anzuwenden, findet Robert Habeck „politisch falsch“

Von dpa/shz.de | 13.10.2016, 13:26 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Ceta - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck von den Grünen hält es für „politisch falsch“, das Ceta-Handelsabkommen der EU mit Kanada unter Auflagen vorläufig anzuwenden. „Es ist das fatale Signal, dass die Zustimmung der demokratisch legitimierten Institutionen wurscht ist“, sagte Habeck. Es möge „juristisch okay sein“, Ceta vorläufig auf den Weg zu bringen. Die Zustimmung der Parlamente dürfe aber nicht zur Farce werden.

„Wir brauchen das Gegenteil“, sagte Habeck, der Spitzenkandidat der Grünen zur Bundestagswahl werden will. „Wir haben eine Vertrauenskrise in die Politik, und als Politiker müssen wir für Vertrauen streiten.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands abgewiesen, aber Bedingungen formuliert.

Mehr Informationen:

Info

Ceta kann nun in Kraft treten, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben. Das Urteil sagt allerdings noch nichts über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden aus. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

Beim Treffen der EU-Handelsminister am Dienstag kommender Woche soll dem Abkommen zugestimmt werden. Damit könnte Ceta wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.

Nach Informationen von Spiegel Online muss die deutsche Bundesregierung sicherstellen, dass

  1. die Bundesrepublik das Abkommen trotz des vorläufigen Inkrafttretens wieder aufkündigen kann. Dazu müsse verbindlich erklärt werden, dass Deutschland von einem einseitigen Kündigungsrecht ausgeht.
  2. Außerdem müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass ab 2017 ausschließlich Teile des Abkommens gelten, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Ausgenommen sein müssen alle Bereiche in der Zuständigkeit Deutschlands, insbesondere das Gerichtssystem, der Investitions- und der Arbeitsschutz.Das bedeute auch, dass das von den Klägern beanstandete Investitionsgericht für Schadensersatzklagen von Unternehmen erst nach der vollständigen Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente eingerichtet werden dürfe.

Die Deutsche Presse Agentur benennt weitere Bedingungen:

  • Die Verfassungsrichter behalten sich außerdem vor, die Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses genauer unter die Lupe zu nehmen. Bis zu einem Urteil muss die Bundesregierung dafür geradestehen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine „demokratische Rückbindung“ gibt. Dafür könnte sie beispielsweise vereinbaren, dass Grundlage aller Beschlüsse ein gemeinsamer Standpunkt ist, der einstimmig im Rat anzunehmen ist.
  • Lassen sich diese Punkte nicht gewährleisten, muss Deutschland notfalls die vorläufige Anwendung von Ceta beenden. Ob das überhaupt geht, ist umstritten - Gabriel hatte diese Möglichkeit aber in der Verhandlung am Mittwoch zugesichert. Nun muss er dieses Verständnis „in völkerrechtlich erheblicher Weise“ erklären.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich erfreut über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. „Ich glaube, dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten“, sagte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende am Donnerstag in Berlin. Er kündigte zugleich die Erfüllung der vom Gericht gestellten Auflagen an. Zum Teil seien sie aus seiner Sicht bereits erfüllt. „Insofern bin ich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.“ Gabriel hatte sich sehr für das Abkommen eingesetzt, auch gegen Widerstand in der eigenen Partei. Am Mittwoch hatte der Vizekanzler eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem gigantischen Schaden für Deutschland gesprochen.

Aus Sicht von SPD-Vize Ralf Stegner hat das Urteil eindeutig das Primat der Politik bestätigt. „Es gibt keinen Blankoscheck für Ceta“, sagte der Kieler Fraktionschef am Donnerstag in Kiel. Auch das Gericht benenne klare Grenzen. Das Urteil zeige, wie wichtig es sei, das Abkommen mit einem starken Kriterien-Katalog zu gestalten. Die SPD wolle gemeinsam mit den Gewerkschaften mit Nachdruck die Standards für Arbeitnehmer im Abkommen verankern, betonte Stegner.

Die Bundesregierung teilte mit, dass sie beim nächsten Treffen auf EU-Ebene auf die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts hinweisen würde. „Wir werden dann mit entsprechenden Vorschlägen in die Räte gehen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig am Donnerstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Und (...) deutlich machen, dass das eine wichtige Voraussetzung ist, damit Ceta auch dauerhaft angewendet werden kann.“ Er gehe davon aus, dass sich die anderen Mitgliedstaaten dem nicht verweigern werden.

Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am 18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen.

Mehr Informationen:

Hintergrund: Was ist Ceta?


Hintergrund: Was ist Ceta?


Ceta ist die Abkürzung für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Es steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). Die technischen Verhandlungen begannen 2009, beendet wurden sie 2014. Am 27. Oktober soll Ceta unterzeichnet werden. Ziel des Abkommens ist es, durch den Wegfall von Zöllen und „nichttarifären“ Handelsbeschränkungen wie unterschiedlichen Standards und Normen das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die EU für Kanada nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner. Ceta gilt auch als Blaupause für das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP), das den weltgrößten Wirtschaftsraum mit rund 800 Millionen Verbrauchern schaffen würde.

TEASER-FOTO: Redaktion