Strafprozessordnung : Corona-Gästelisten: Regierung plant kein Gesetz für Zugriff auf Daten
Zuletzt wurden in mehreren Bundesländern Fälle bekannt, in denen Gästedaten auch zur Strafverfolgung genutzt wurden.
Berlin | Das Bundesjustizministerium will den Zugriff auf Daten sogenannter Corona-Gästelisten durch die Polizei aktuell nicht gesetzlich regeln. Die Bundesregierung plane nicht, ein Begleitgesetz dazu auf den Weg zu bringen, heißt es in einer Auskunft des Minis...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 7,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »
Diskutieren Sie mit.
Leserkommentare anzeigen