„Nicht vollkommen fehlerfrei“, so bewertet der Oberstaatsanwalt die Bearbeitung des früheren Rocker-Falles im Subway Schnellrestaurant in Neumünster. Ein berühmtes Zitat soll aber nicht gefallen sein.
„Nicht vollkommen fehlerfrei“, so bewertet der Oberstaatsanwalt die Bearbeitung des früheren Rocker-Falles im Subway Schnellrestaurant in Neumünster. Ein berühmtes Zitat soll aber nicht gefallen sein.