Klage von Copyshop-Mitarbeiter : Gericht: Atemwegsbeschwerden durch Tonerstaub keine Berufskrankheit
Weil er jahrelang täglich tausende Seiten kopierte, hätten sich seine Beschwerden verschlimmert, meint ein 63-Jähriger.
Darmstadt | Atemwegsbeschwerden durch Tonerstaub sind keine Berufskrankheit, weil der Staub nicht generell krank macht. Im Einzelfall können allergische Stoffe jedoch Erkrankungen der Atemwege verursachen, wie das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer...
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