Corona-Regel im Bundestag : „Extrawurst für Abgeordnete“? Genesenen-Status für sechs Monate
Im Bundestag gilt weiterhin ein Genesenen-Status von sechs Monaten für Abgeordnete. Wie die Corona-Sonderregel begründet wird.
Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag beanspruchen für sich noch die alte Regelung, um nach einer Corona-Infektion als genesen zu gelten. Während allgemein der Genesenen-Status auf drei Monate verkürzt wurde, bleibt der Zeitraum für die Parlamentarier laut eines Medienberichts weiterhin bei sechs Monaten. Das berichtet die „Bild”-Zeitung. Das Blatt b...
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