Luftverschmutzung in NRW Bedeutendes Urteil: Diesel-Fahrverbote sind sofort umsetzbar

Von dpa, shz.de | 13.09.2016, 16:53 Uhr

Städte können im Kampf gegen die Luftverschmutzung unverzüglich die Einfahrt von Dieselautos verbieten. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Erstmals wurde ein Klageerfolg gegen dicke Luft in NRW erwirkt. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss bei den Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte in der Landeshauptstadt nachbessern und hat dafür mehr rechtliche Instrumentarien als angenommen. Zu der Luftverbesserung habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Behörde am Dienstag mit einem Urteil verpflichtet, heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe, die geklagt hatte.

Das Gericht regte an, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind und dass auf die Einführung einer Blauen Plakette durch das Bundesumweltministerium nicht gewartet werden könne. Das Fahrverbot sei mit dem Einfahrtverbotszeichen und einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gelte, sofort zu gewährleisten.

Die Deutsche Umwelthilfe kämpft seit langem vor Gericht gegen zu hohe Stickstoffdioxidwerte in einigen Innenstädten bundesweit und in NRW. „Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in einer Pressemitteilung.

„Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind“, so der Internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.

Die Bezirksregierung hat nun bis Oktober 2017 Zeit, ihren sogenannten Luftreinehalteplan für die Stadt Düsseldorf so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte des gesundheitsschädlichen Gases eingehalten werden können. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen und Auflagen, um in verkehrsreichen Städten die Luftqualität zu verbessern. Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt NRWs seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten.