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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Ministerin will Abmahn-Wellen eindämmen

03. November 2011 | 15:20 Uhr | Von Hauke Mormann

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dem Abmahn-Wahn zumindest auf einigen Gebieten den Kampf ansagen. Foto: dapd

Sie sind Gewinn bringendes Geschäft einiger Anwaltskanzleien: massenhafte Abmahnungen. Die Politik sagt ihnen jetzt den Kampf an. Norddeutsche Anwälte sind geteilter Meinung.

Eine kleine Angabe im Impressum der eigenen Website wurde vergessen oder ein Produkt auf einer Online-Handelsplattform wie eBay ist falsch beschrieben - schon kann es teuer werden für einen Anbieter. Schon wegen geringster Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden vor allem kleine Unternehmen und Existenzgründer abgemahnt.

"Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht", kündigt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Süddeutschen Zeitung an. Die Ministerin will die Abmahn-Wellen durch Absenkung der Abmahnkosten eindämmen und dadurch den finanziellen Anreiz für die spezialisierten Kanzleien deutlich verringern. Sie spricht von einer Existenz bedrohenden Belastung durch überzogene Abmahnforderungen: "Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie Ebay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis."

"Es wird Zeit, dass die Politik tätig wird"

Rechtsanwalt Jürgen Doege aus Geesthacht begrüßt den Vorstoß. "Es wird Zeit, dass die Politik auf diesem Gebiet tätig wird", sagt das Vorstandsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Ein regelrechter Abmahn-Wahn sei bereits zu einem Problem der Anwaltsbranche geworden. "Das betreiben zwar nur wenige Anwälte, doch die werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Anwaltschaft."

Dabei liegen die abgemahnten Wettbewerbsverstöße meist im Bagatellbereich. Der eigentliche Zweck der Abmahnung - das außergerichtliche Einfordern berechtigter Interessen - rückt immer weiter in den Hintergrund.

Spezialisierte Kanzleien nutzen häufig moderne Software, die automatisch kleinste Wettbewerbsverstöße im Netz aufspürt. Im Auftrag eines Konkurrenten wird ein Kleinunternehmer daraufhin angeschrieben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. "Inklusive Anwaltskosten ist man schnell bei 1000 Euro", sagt Doege. Kommt der Angeschriebene der Forderung nicht nach, wird meist eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt. Häufig geschieht das bei Gerichten, von denen die Kanzleien wissen, dass sie solche Verfügungen bereitwillig erlassen. "Schon sprechen wir von 2000 Euro", so Doege. Auch hier will Leutheusser-Schnarrenberger ansetzen, indem sie das Recht der freien Gerichtswahl einschränkt.

Fachanwalt: "Ansatz im falschen Bereich"

Für den Kieler IT-Fachanwalt Jan A. Strunk gehen die Ankündigungen der Ministerin nicht weit genug: "Die Abmahnungen im Bereich Filesharing sind ein viel größeres Geschäftsfeld. Ich habe den Eindruck, dass die Ministerin dieses Thema aber umgehen will." Beim Filesharing werden Musikstücke oder Filme meist illegal getauscht. Zwar will Strunk das nicht gutheißen, aber "dort gibt es ganz dubiose Methoden der Industrie." Zudem hat er Zweifel, ob ein Senken der Abmahngebühren wirklich den gewünschten Erfolg bringt.

Die eigentliche Hürde, mit der sich Abgemahnte konfrontiert sehen, will Leutheusser-Schnarrenberger offenbar nicht angehen, sagt Strunk. "Wer sich zu Unrecht abgemahnt sieht, muss das gerichtlich feststellen lassen. Die Hürde bleibt weiterhin hoch."


 

Leserkommentare

 
HEIN BLO 04.11.2011 11:34
Diese legalisierte Abzocke

gehört auf jeden Fall abgeschafft. Einfach unfaßbar, dass es sowas überhaupt gibt.

Es sollen sich tatsächlich RA-Büros darauf spezialisiert haben - die tun nix anderes, als im Internet zu surfen und mit solchen "Verfehlungen" Kohle zu machen. Vor allem, wenn ein Privatanwender vllt. sein Impressum vergessen oder auch nur fehlerhaft beschrieben hat, dann kann man damit schon Geld machen.



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