STREIFZÜGE DURCHS WEB

 

Datenschützer gegen Facebook

Gutachten: "Harsches Vorgehen ist unangemessen"

21. Oktober 2011 | 17:47 Uhr | Von hamo

Darf Thilo Weichert als Datenschützer gegen Webseiten-Betreiber vorgehen, weil sie Facebook nutzen? Gutachter aus dem Bundes- und Landtag verneinen das.

Nach dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bezweifelt nun auch der wissenschaftliche Dienst des Landtags in Kiel, dass die Datenschützer des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen Website-Betreiber vorgehen dürfen, wenn sie Facebook-Dienste nutzen. Aus dem Kieler Gutachten, das shz.de vorliegt, geht hervor, dass Betreiber von Internetseiten in Schleswig-Holstein nur dann belangt werden könnten, wenn sie Facebook mit der vom ULD kritisierten Datenerhebung beauftragt hätten. Das sei aber nicht der Fall. "Vielmehr erfolgen sämtliche Datenverarbeitungsprozesse unmittelbar durch Facebook."

Ingrid Brand-Hückstädt, Medienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag, empfiehlt "dem ULD dringend, seinen Feldzug gegen die schleswig-holsteinischen Webseitenbetreiber und -nutzer schnellstmöglich zu beenden." Es zeige sich, dass das harsche Vorgehen des obersten Datenschützers Thilo Weichert und seiner Behörde "völlig unangemessen" sei.

Auch IHK fordert Abstand von Bußgeldandrohung

Unterdessen haben sich Facebook-Vertreter mit Datenschützern aus Kiel und Hamburg getroffen und über Möglichkeiten gesprochen, das Problem im Kern anzugehen. "Wir haben uns intensiv ausgetauscht und in einem sehr freundlichen Gespräch unsere Vorstellungen erläutert und hatten das Gefühl, dass dies zum ersten Mal verstanden wurde", sagte Weichert über die Unterredung mit Facebook.

Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt den neuerlichen Dialog zwischen dem Datenschützer und Facebook. "Den Unternehmen in Schleswig-Holstein ist dadurch aber noch nicht geholfen", machte Marcus Schween, IHK-Federführer Recht, deutlich. "Wir fordern das ULD auf, endgültig von seiner Bußgeldandrohung Abstand zu nehmen."


 

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