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Anwaltskanzlei Urmann & Collegen

Abmahnungen zum Ersteigern

16. Dezember 2011 | 14:43 Uhr | Von Hauke Mormann

Auf der eigenen Homepage hat die Anwaltsgesellschaft Urmann & Collegen ungezahlte Abmahnungen versteigert. Screenshot

Das dürfte ein Novum in der Abmahn-Branche sein: Eine Kanzlei in Regensburg versteigerte Tausende Abmahn-Schreiben.

Kiel. Es sind 70.000 Abmahn-Schreiben, die die Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen (U&C) in den vergangenen 24 Monaten gesammelt hat. Jedes enthält eine Forderung in Höhe von 650 Euro. Die Adressaten sollen rechtswidrig über Tauschbörsen Dateien aus dem Bereich des "Adult Entertainment" (Erwachsenen-Unterhaltung) heruntergeladen und wieder zur Verfügung gestellt haben.

Jetzt haben die Rechtsanwälte über ihre Homepage diese Forderungen versteigert. Die Gesamtsumme der Forderungen beläuft sich auf 90 Millionen Euro. Denn vor der Versteigerung wurde der Pauschalbetrag von 650 Euro auf 1286,80 Euro erhöht. "Somit wurden augenscheinlich die zu versteigernden Forderungen im Wert nahezu verdoppelt", sagt Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale in Kiel. Er spricht von einem Novum in der Abmahn-Industrie: "Ein ähnlicher Fall ist mir bislang nicht bekannt."

Auch aus Datenschutzgründen "sehr dubios"

Zum Hintergrund: Die Kanzlei verschickt Abmahnungen wegen angeblich illegal heruntergeladener Musikstücke oder Filme aus dem Internet. Der Angeschriebene soll dann einen Pauschalbetrag zahlen, um einem Gerichtsprozess zu umgehen. "Dieser Aufforderung sollte niemand ohne anwaltliche Beratung nachkommen", sagt Wita.

Auch Schleswig-Holsteins stellvertretende Datenschützerin Marit Hansen bezeichnet das Vorgehen als "sehr dubios". Denn: "In den meisten Fällen sind diese Forderungen der Abmahn-Kanzleien fragwürdig." Selbst wenn festgestellt würde, dass der angemahnte Betrag berechtigt gefordert wird, stellt sich die Frage, ob die Daten der Angeschriebenen frei verkauft werden dürfen. "Eine Abtretung von Forderungen ist im Inkassobereich zulässig. Aber nur, wenn die Forderung belegt ist", erklärt Hansen.

Daten- und Verbraucherschützer bieten Helfer an

Tätig werden kann ihre Behörde allerdings nicht, weil die Kanzlei Urmann & Collegen ihren Sitz in Bayern hat und sich bislang kein Betroffener aus Schleswig-Holstein gemeldet hat. Solchen bieten das Datenschutzzentrum und die Verbraucherzentrale aber Unterstützung an.

Die Auktion wurde am Mittwoch beendet, zwei Tage später als ursprünglich geplant. Auf ihrer Homepage schrieben die Anwälte dazu: "Aufgrund des erfreulich hohen Andrangs und um allen Interessenten gerecht zu werden sowie eine pünktliche Zahlung der Kaution zu ermöglichen, wird das Auktionsende verschoben um 48 h, d. h. bis zum 14.12.2011, 12:00 MEZ."

shz.de hat sich auch um eine Stellungnahme der Kanzlei U&C bemüht. Bislang blieben unsere Anfragen per Telefon und E-Mail unbeantwortet.


 

Leserkommentare

 
A CL 16.12.2011 21:14
Ende mit der Abwahnschei....

Es wird Zeit, dass diesen Abmahnwahn ein Ende gesetzt wird. Aber wie auch in vielen Anderen Gebieten pennt die Politik.

HANS STEIN 16.12.2011 21:38
Alles ist möglich

So liberal kann Deutschland sein. Was sagen denn unsere Datenschützer dazu?

GEGEN JEDEN EXTREMISMUS 17.12.2011 12:17
Abzocke

U+C sind dafür bekannt, fehlerhafte Angaben in ihren Schreiben zu machen - falsche Personenangaben, falsche IP Adressen, fehlende Filmdaten, etc. So gehen dann mal eben mal tausende von Briefen mit persönlichen Daten raus, wo das Adressfeld vertauscht wurde. Das passiert schon mal, wenn man solche Post als Massenmailings verschickt. Da schickt man halt 3 Tage später korrigierte Schreiben hinterher. Und 1 Woche später nochmal...

In Flensburg wurde die s.g. SMS Mafia mit einem gewaltigen Schlag der Staatsanwaltschaft vernichtet, obwohl 4/5 der Kunden wussten, dass sie dort verarscht wurden. Kanzleien wie U+C finden aber sogar noch willfähige Richter in Hamburg, Düsseldorf und Köln, wo sie mit Erfolg beweislose Klagen durchsetzen können. Und da U+C sich den Klageort aussuchen kann, ist dies für beide Seiten (Gericht und RAs) eine win-win Situation.

Und der Gesetzgeber sieht zu. Seit Jahren...

DR. JUERGEN SOECHTIG 17.12.2011 13:18
Voorratsdatenspeicherung

.
Falls ich mich recht erinnere, ist in D die Vorratsdatenspeicherung verboten. Woher hat dann U+C die Daten? Hallo, Thilo W. aufwachen, es gibt Arbeit. Achja, Facebook ist wichtiger und vor allenn Dingen pressewirksam...

A CL 17.12.2011 16:39
7 Tage

7 Tage darf zu "Abrechnungszwecken" und für technische Analysen gespeichert werden.

Das wird dann natürlich von den Abzockanwälten schamlos ausgenutzt.

HANS STEIN 17.12.2011 21:51
@A CL

7 Tage?
Ich meine, die Daten sind ein halbes Jahr zu speichern und dürfen nur bei schweren Straftaten o. ä. herausgegeben werden.
Ob ein Download (z. B. mp3-Datei) eine schwere Straftat ist, kann ich mir nicht vorstellen. Bei Uploadern könnte das allerdings anders aussehen, da sie für die massenhafte "Verteilung" verantwortlich sind.

www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

GEGEN JEDEN EXTREMISMUS 18.12.2011 11:19
Auskünfte

Jeder Anwalt besitzt dieses Auskunftsrecht gegenüber Telekommunikationsunternehmen, solange er die Anfrage mit einer Straftat begründet - sprich Filesharing. Bedenken Sie, dass für Filesharing bis zu 5 Jahre Haft drohen kann. Dies wurde so vom Gesetzgeber neu geregelt, um die Gerichte zu entlasten.

Nach meinem Stand müssen die Daten dort einen Monat vorrätig gehalten werden.

THOMAS KUTTICH 19.12.2011 15:11
Kopfschüttel!

Wie haben sie denn Ihren Dr. gemacht? Auch abgeschrieben? Im Artikel steht deutlich, dass bisher noch kein Schleswig-Holsteiner betroffen ist. Wie also soll Thilo tätig werden? Schon mal etwas von örtlicher Zuständigkeit gehört? Mann, Mann, manche Menschen sind in Sachen Dummheit nicht zu toppen...



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