BUNDESPRÄSIDENT GESUCHT
Landtag
shz.de-Leser wollen Neuwahlen
Die Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Landeswahlgesetzes stehen auf dem Prüfstand. Wir haben gefragt: Wie sollen die Verfassungsrichter entscheiden?
702 shz.de-Leser haben sich an der Umfrage beteiligt. Das Votum fällt dabei eindeutig aus: 372 stimmten für Neuwahlen. Das sind 53 Prozent. Für die Neuverteilung der Sitze nach einem Urteilsspruch der Richter stimmten 27,9 Prozent (196 Stimmen). Dafür, den bestehenden Landtag so zu lassen, wie er ist, aber das Wahlgesetz für die Zukunft zu ändern, stimmten 112 Leser (16 Prozent). Und dafür, alles so zu lassen, wie es ist, sind 3,1 Prozent der Leser - 22 entschieden sich für diese Option.



