ROCKER-KRIEG

 

Kiel/Neumünster

Haftstrafe für Ex-Bandido-Boss

05. Dezember 2011 | 15:41 Uhr | Von dpa

Justizbeamte durchsuchen einen Zuschauer aus dem Rocker-Milieu im Kieler Landgericht. Foto: dpa

Kiel / Neumünster. Das Kieler Landgericht hat 49-Jährigen am Montag in zwei verschiedenen Verfahrenskomplexen zu Haftstrafen verurteilt. Im einen ging es um schweren Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Körperverletzung, im anderen Verfahren um gefährliche Körperverletzung. Die Untersuchungshaft wurde nicht aufgehoben, der Täter bleibt hinter Gittern.

Die 10. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Rocker eine junge Frau gegen deren Willen jahrelang mit massiver Gewalt zur Prostitution gezwungen hatte. Dafür erhielt er, zusammengefasst mit früheren Strafen, zwei Jahre und neun Monate. Die heute 29-Jährige bekommt nach einem Vergleich ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Die Vorsitzende Richterin Hege Ingwersen-Stück sagte, es sei zu befürchten, das Leben der misshandelten Frau bleibe auf Dauer beeinträchtigt. Sie hatte vor Gericht ausgesagt und lebt aus Schutzgründen inzwischen an einem unbekannten Ort.

Vier Jahre musste die Frau für den Bandido anschaffen

"Ich zerschneid' Dir das Gesicht und versenk' Dich in der Förde" - mit solchen Drohungen hatte nach Angaben des Staatsanwalts der Bandido-Chef die junge Frau aus Lübeck zur Prostitution gezwungen und abkassiert. Von 2005 bis 2009 musste die Frau mit schweren Misshandlungen und brutalen Drohungen in Kiel, Nürnberg und Hamburg anschaffen. Dort gelang ihr schließlich 2009 die Flucht aus einem Eroscenter.

Der Ex-Bandido hatte nach einer Absprache mit dem Gericht in Kiel ein Geständnis abgelegt und dafür eine maximale Strafe von fünf Jahren vier Monaten zugesichert bekommen.

Gericht: Eine Bewährung komme nicht in Betracht

So bekannte sich der Verurteilte auch zu einer Gewalttat gegen einen Hells Angel. In der Nacht zum 13. September 2009 schlug der Bandido sein Opfer zusammen und verletzte es mit einem Radmutterschlüssel und einem Messer lebensgefährlich. Der damalige Flensburger Hells-Angels-Chef hatte unmittelbar zuvor einen Bandido auf der Autobahn A7 bei Flensburg so bedrängt, dass der Mann auf seinem Motorrad schwer verunglückte. Hierfür verurteilte ihn das Gericht, ebenfalls mit weiteren Strafen zusammengezogen, zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Eine theoretisch denkbare Bewährung komme aber angesichts der Gesamtumstände nicht in Betracht, sagte Richterin Ingwersen-Stück. Sie verwies unter anderem auf die zahlreichen Vorstrafen des Verurteilten.
Dieser verzichtete auf eine Revision gegen das Urteil. Die Verteidigung hatte ursprünglich drei Jahre und neun Monate gefordert.

Der Staatsanwalt hatte auf vier Jahre und drei Monate Gefängnis plädiert, das Gericht entschied sich für dieses Strafmaß. Seit April 2010 sind die Bandidos Neumünster und die Hells Angels Flensburg verboten.


 

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