Google "Street View"

 

Google "Street View"

Datenschützer legt Waffen gegen Google nieder

06. August 2009 | 14:18 Uhr | Von lno

Johannes Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter Hamburgs. Foto: Stadt Hamburg

"Es war wohl ein Ausreißer", sagt Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar. Google hat nicht eingehaltene Vereinbarungen inzwischen nachgeholt.

Der Streit zwischen Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar und dem Google-Online-Dienst "Street View" über fehlende Transparenz ist vorerst ausgeräumt. "Das Problem ist behoben. Wir gehen davon aus, dass das ein Ausreißer war", sagte Caspar am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa. Google habe inzwischen sämtliche fehlenden Daten im Internet veröffentlicht. Laut einer Vereinbarung zwischen Caspar und Google muss der kalifornische Internet-Konzern vorab mitteilen, wann und wo er für seinen Dienst Straßenzüge abfilmen will. Für August hatte es dies zunächst versäumt und laut Caspar mit einem Organisationsfehler begründet.

Für "Street View" schickt der Suchmaschinen-Spezialist mit 360-Grad-Kameras ausgestattete Autos durch ganz Deutschland. Mit den aufgenommenen Bildern will Google seinen Karten-Dienst "Maps" erweitern, so dass der Nutzer am Computer-Bildschirm realitätsnahe "Kamerafahrten" durch die Straßen einer Stadt unternehmen kann. In der Vergangenheit hatte es deshalb immer wieder Proteste von Einzelpersonen, Städten und Gemeinden gegeben, die sich gegen die Ablichtung ganzer Straßenzüge zur Wehr setzten.

Hamburgs Datenschützer Caspar - er ist bundesweit für den Komplex Google "Street View" zuständig - sagte, er sei von seinem rheinland-pfälzischen Datenschutz-Kollegen darauf aufmerksam gemacht worden, dass Google-Kamerafahrzeuge kleine Gemeinden abfilmten ohne darüber vorher informiert zu haben. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass für August gar keine Pläne veröffentlicht worden und für Juni und Juli nur Großstädte benannt worden seien. "Wir haben schriftlich darauf hingewiesen, dass das abzustellen ist." Außerdem sei erstmals eine Verwaltungsgebühr erhoben worden, deren Höhe jedoch noch nicht feststehe. Maximal könnten 1500 Euro verlangt werden.


 

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